§5 Abs.3 leitende Angestellte
Hallo,
müssen alle Punkte des § erfüllt sein um als leitender zu gelten oder reicht es wenn nur 1 erfüllt wird? z.b. man darf einstellen..
Danke
Community-Antworten (5)
19.02.2014 um 07:51 Uhr
Eher: Alle......
19.02.2014 um 08:22 Uhr
Hallo wolkig, wäre das so einfach zu entscheiden, dann gäbe es niemals Diskussionen mit dem Arbeitgeber, sondern es gäbe eine feste Checkliste 'Leitender', die hakt man ab und unten kommt das Ergebnis raus. So einfach ist es ja leider nicht. Allerdings, wenn du fragst, eher einer oder eher alle Punkte, dann eher alle.
19.02.2014 um 08:25 Uhr
...wenn man genauer hinschaut, steht am Ende jedes Punktes in §5,4 BetrVG "oder". Nach meiner Deutung sind das also Alternativen, die NICHT ALLE erfüllt sein müssen, denn sonst stände dort "und".
19.02.2014 um 10:31 Uhr
Ja - ein oft strittiges Thema, dass nicht immer klare Grenzen erkennen lässt.
In diesem Zusammenhang sollte man sich den Text im § 5 Abs. 4 Nr. 1 BetrVG einmal auf der Zunge zergehen lassen. Dort steht:
Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer
- aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, (....) den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist (....)
Was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat? Hat er sagen wollen, der Wahlvorstand kann leitende Angestellte kreieren?
19.02.2014 um 10:46 Uhr
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb mindestens eine der folgenden unternehmerischen Teilaufgaben wahrnimmt: ........
da bleiben keine fragen offen, und ja, der wahlvorstand hat da einen ermessenspielraum.
Verwandte Themen
Sind leitende Angestellte für den Betriebsrat und/oder dessen Vorsitz wählbar bzw. dürfen leitende Angestellte gewählt werden?
ÄlterFrage zur Wählbarkeit: Sind leitende Angestellte für den Betriebsrat und/oder dessen Vorsitz wählbar bzw. dürfen leitende Angestellte gewählt werden? Wir haben in unserem Betrieb 2 Formen von leiten
Verlaufsleiter als Betriebsrat
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, Ich hätte mal eine Frage, da wir uns intern aktuell im Geschäft ein wenig verarscht fühlen. Und zwar steht bei uns mitlerweile eine Berriebsratswahl an wie wir mitbek
Betriebsratswahl / Listenwahl wichtige Info sollte aber durch einen Fachberater bestätigt werden
ÄlterSehr geehrte Kollegeninnen, hier eine wichtige Info, sollte aber durch einen Fachberater(Jurist) bestätigt werden. Bei uns im Betrieb gab es eine Listenwahl(Mehrheitswahl).Als es um die Freis
Leitende Angestellte
ÄlterBei der letzten BR Wahl wurden AN wg. ihrer Position als leitende Angestellte von der Wahl ausgeschlossen. Bald sind bei uns wieder BR Wahlen und wie wir (WV) feststellen mussten, war der Ausschluss w
Wählerlisten
ÄlterHallo, wir ein Unternehmen mit 85 Angestellten machen eine BR Wahl zum ersten mal in unserem Unternehmen. Ich bin mit im Wahlvosrstand und habe alles ins Rollen gebracht. Es gibt anhand der Wählerlis