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§5 Abs.3 leitende Angestellte

W
wolkig
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

müssen alle Punkte des § erfüllt sein um als leitender zu gelten oder reicht es wenn nur 1 erfüllt wird? z.b. man darf einstellen..

Danke

1.29705

Community-Antworten (5)

K
Kölner

19.02.2014 um 07:51 Uhr

Eher: Alle......

H
Hartmut

19.02.2014 um 08:22 Uhr

Hallo wolkig, wäre das so einfach zu entscheiden, dann gäbe es niemals Diskussionen mit dem Arbeitgeber, sondern es gäbe eine feste Checkliste 'Leitender', die hakt man ab und unten kommt das Ergebnis raus. So einfach ist es ja leider nicht. Allerdings, wenn du fragst, eher einer oder eher alle Punkte, dann eher alle.

B
brsieben

19.02.2014 um 08:25 Uhr

...wenn man genauer hinschaut, steht am Ende jedes Punktes in §5,4 BetrVG "oder". Nach meiner Deutung sind das also Alternativen, die NICHT ALLE erfüllt sein müssen, denn sonst stände dort "und".

G
gironimo

19.02.2014 um 10:31 Uhr

Ja - ein oft strittiges Thema, dass nicht immer klare Grenzen erkennen lässt.

In diesem Zusammenhang sollte man sich den Text im § 5 Abs. 4 Nr. 1 BetrVG einmal auf der Zunge zergehen lassen. Dort steht:

Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer

  1. aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, (....) den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist (....)

Was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat? Hat er sagen wollen, der Wahlvorstand kann leitende Angestellte kreieren?

N
Nubbel

19.02.2014 um 10:46 Uhr

http://www.betreibsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/L/shortlink/leitende-angestellte

Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb mindestens eine der folgenden unternehmerischen Teilaufgaben wahrnimmt: ........

da bleiben keine fragen offen, und ja, der wahlvorstand hat da einen ermessenspielraum.

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