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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl, Änderung der Kandidatenliste, was tun?

K
Kollegin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, mal angenommen wir haben im Betrieb eine Liste mit z.B. 10 Kandidaten für die BR Wahl und diese haben ihre Kandidatur auf der Liste auch schon durch Unterschrift bestätigt.

Auch wurden für diese LIste schon die erforderlichen Stützungsunterschriften gesammelt!

Jetzt plötzlich meinen 2 der Kandidaten auf einer eigenen/anderen Liste evtl. bessere Chancen zu haben und wollen nun nicht mehr auf der schon unterzeichneten und gestützten Liste bleiben, bzw. kandidieren!? Ist das überhaupt möglich, bzw. was muss jetzt passieren um keinen Fehler zu begehen, bzw. diese Liste nicht ungültig oder anfechtbar zu machen?

Nach dem Sammeln der Stützungsunterschriften darf doch eigentlich nichts mehr an der Liste geändert werden?

Muss man die Kandidaten jetzt streichen, bzw. von der Liste lassen, eine neue Liste erstellen und auch neue Stützungsunterschriften sammeln oder müssen sie auf der ersten Liste auf der sie auch unterschrieben haben bleiben?

Es wäre auch prima Rechtshinweise, bzw. 3 mitzuteilen um auch absolut sicher zu sein.

Danke im Voraus,

Kollegin 2014

2.76609

Community-Antworten (9)

G
gironimo

18.02.2014 um 17:26 Uhr

Fragst Du als Wahlvorstand und ist die Liste schon eingereicht?

K
Kollegin

18.02.2014 um 17:36 Uhr

Nein, Liste ist bisher nur von allen Kandidaten unterschrieben und auch durch mehr als genug Unterzeichner gestützt, sollte aber jetzt zum Wahlvorstand :-(

N
nicoline

18.02.2014 um 18:00 Uhr

Wenn ihr noch genug Zeit habt, bis zum Fristablauf für die Einreichung von Wahlvorschlägen, könnt ihr die Kandidaten streichen, müsst dann aber aber eine ganz neue Liste, mit allem Drum und Dran erstellen.

Wenn die Kandidaten eine eigene Liste aufmachen wollen, sollen sie. Ihr könnt sie auf Eurer Liste lassen, dann fragt der WV nach Einreichung der Liste, auf welcher Liste sie kandidieren wollen. Wenn die beiden sich dann nicht fristgerecht äußern, werden sie von beiden Listen gestrichen.

K
Kollegin

18.02.2014 um 18:58 Uhr

Ich verstehe die Lösung bei der man die Kandidaten auf der vorhandenen Liste drauf lässt als die elegantere und sicherere Variante.

Denn er weiß welche Fehler und Dinge bei der Erstellung einer komplett neue Liste alle passieren könnten und auch die Unterzeichner der Stützungsunterschriften könnten sich ja irgendwann veralbert vorkommen.

Von daher könnte ich mir vorstellen die vorhandene Liste so einzureichen.

Beim Wahlvorstand kann es für die komplette restliche Liste später wegen der abhanden gekommenen Kandidaten später keine Probleme geben?

Die LIste bleibt dann ansonsten komplett gültig und wählbar?

N
nicoline

18.02.2014 um 19:08 Uhr

Sofern alle anderen erforderlichen Kriterien erfüllt wurden, bleibt die Liste gültig.

K
Kollegin

18.02.2014 um 19:40 Uhr

Welche anderen erforderlichen Kriterien wären das so auf Schlag??

Name der Liste, Nummerierung, Listenführer, Kandidaten haben eigenhändig unterzeichnet, Stützunterschriften sind vorhanden.

Das z.B. ist natürlich alles erledigt.

N
nicoline

18.02.2014 um 21:30 Uhr

so auf Schlag meine ich § 6 Abs. 3 und 4 der WO.

K
Kollegin

18.02.2014 um 21:43 Uhr

Ja, die sind natürlich erfüllt :-)

N
nicoline

18.02.2014 um 22:34 Uhr

Na dann viel Glück und viele Stimmen!:0))

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