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Keine Stellenausschreibung - dafür aber Leiharbeiter ?

B
BRMitgliedHans
Aug 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

in meinem Betrieb ist es aktuell schwierig neue Stellen ausschreiben zu lassen - politisch nicht gewollt, schlechte Kommunikation - Gründe lassen sich da viele finden. Stattdessen erwägt ein Manager nun die Einstellung einiger Zeitarbeiter. Untergräbt er damit eine Betriebsvereinbarung, die vorsieht das zu besetzende Stellen intern und extern ausgeschrieben werden müssen ? Kann unsere Zustimmung mit diesem Grund abgelehnt werden ?

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Community-Antworten (13)

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dieschi

03.08.2022 um 17:23 Uhr

Kommt halt auf den Inhalt der BV an. Wenn die BV ausnahmslos vorsieht das vakante Stellen vor Besetzung In- und Extern ausgeschrieben werden müssen dann ist es an Euch das zu überwachen und entsprechend nachzuhaken bzw. zu handeln in dem ihr z.b. den Einstellungen von Zeitarbeitern mit Verweis auf die BV ablehnt.

Ansonsten greift auch § 93 Betriebsverfassungsgesetz durch den der BR zumindest die interne Ausschreibung verlangen kann. Allerdings muss der AG danach nicht zwingend einen Bewerber einstellen der sich auf die Stellenausschreibung gemeldet hat und kann dann trotzdem zu Zeitarbeitern greifen. Aber da seit ihr mit euren MBR nach § 99 BetrVG eh mit im Boot.

M
Muschelschubser

03.08.2022 um 18:02 Uhr

m.E. spielt es auch eine Rolle, inwiefern die Leiharbeiter in den Betrieb eingegliedert werden. Sind sie den Weisungen unseres Betriebes unterworfen und verrichten sie die selben Tätigkeiten wie die vergleichbaren Angestellten, dann sind das Einstellungen nach §99 BetrVG. Das heißt dann auch, dass eine interne Ausschreibung verlangt werden kann.

Wenn es aber z.B. sporadische Tätigkeiten sind, z.B. Wartungen auf Basis von Werkverträgen, dann hat etwas von der Beanspruchung einer externen Dienstleistung.

G
GabrielBischoff

03.08.2022 um 18:03 Uhr

Wie dieschi schon sagte - auch ein Zeitarbeiter / ein Leiharbeitnehmer ist von diesem Mitbestimmungsrecht erfasst. Der kriegt ja auch von euren Vorgesetzten Anweisung und erzeugt zu prüfende Konsequenzen.

C
Challenger

04.08.2022 um 01:39 Uhr

Ob dies politisch gewollt ist oder nicht, ist vollkommen uninteressant. Entscheidend sind die Regularien in der Betriebsvereinbarung. Wenn in der BV vereinbart ist, dass zu besetzende Stellen intern und extern ausgeschrieben werden müssen, dann hat sich der AG daran zu halten, Punkt. Widersetzt sich der AG, dann könnt Ihr selbstverständlich Euere Zustimmung mit diesem Grund verweigern.

E
enigmathika

04.08.2022 um 09:13 Uhr

ja, das tut er.

G
ganther

04.08.2022 um 11:37 Uhr

B
Blaupunkt

04.08.2022 um 13:33 Uhr

Erstmal sollte geklärt werden, ob es Leiharbeit oder Werksarbeit ist. Bei Werksarbeit gibt es zum Glück keine Mitbestimmung des BR, da der Werksarbeiter seine Anweisungen von der externen Firna erhält.

R
rtjum

04.08.2022 um 17:05 Uhr

"Bei Werksarbeit gibt es zum Glück keine Mitbestimmung" Du Arbeitgeber Du!

B
Blaupunkt

04.08.2022 um 17:13 Uhr

Noch ganz klar im Kopf?! Können Sie nicht sachlich antworten?

Zudem, es gibt kein gegeneinander, dass was versucht wird, hier den Leuten nahezubringen.

Jeder MA muss ein Interesse daran haben, dass es der Firma gut geht. Wenn ich dieses einseitige gerede hier höre, frage ich mich, aus welchem Grund gründen diese Menschen nicht ihre eigene Firma? Die Antwort ist relativ einfach, weil sie es nicht können.

M
Muschelschubser

04.08.2022 um 19:33 Uhr

Mitarbeiter, die vernünftig behandelt werden, tragen mit Sicherheit auch freiwillig ihren Teil dazu bei, dass es dem Unternehmen und somit jedem einzelnen gut geht. Das ist definitiv keine Einbahnstraße.

Und dabei spielt oftmals auch der Betriebsrat eine wesentliche Rolle, denn der ist sich sehr wohl darüber bewusst, dass es für ein funktionierendes Miteinander im Betrieb durchaus mehrere Erfolgsfaktoren gibt - und dass ein gesunder Betrieb definitiv dazu gehört.

Das heißt aber nicht, dass dem Erfolg Gesetze, Arbeitsschutz und die Belange der Mitarbeiter komplett unterzuordnen sind, so wie es einige Kleingeister gerne propagieren.

Dass Mitarbeiter eine gewisse Loyalität und Arbeitsmoral mitbringen, wird u.a. durch Perspektiven und Anreize gewährleistet. Das erreicht man nicht, wenn man der Stammbelegschaft regelmäßig Leiharbeiter oder Werksverträge vorsetzt und gezielte Nadelstiche gegen den BR setzt.

M
Muschelschubser

04.08.2022 um 19:36 Uhr

Zitat: "Noch ganz klar im Kopf?! Können Sie nicht sachlich antworten?"

Ich kann mir nicht helfen, aber ich muss gerade lachend an ein Zitat von Ekel Alfred denken, das da lautet: "Drück Dich gefälligst gebildet aus, Du A..loch!" :-D

Übrigens baue ich am Wochenende das Blaupunkt-Radio aus unseren Zweitwagen aus und setze das gute Pioneer wieder ein. Dann kann ich mich besser auf den Straßenverkehr konzentrieren... ;-)

D
dieschi

05.08.2022 um 09:35 Uhr

"Bei Werksarbeit gibt es zum Glück keine Mitbestimmung"

Stimmt, aber die MB gibt es vor der Vergabe der Stelle und das ist in einer BV geregelt. Und um die Einhaltung der BV geht es oder sprichst Du Dich dafür aus das AG sich gesetzeswidrig verhalten sollen und das auch ungestraft dürfen?

"Jeder MA muss ein Interesse daran haben, dass es der Firma gut geht."

Stimmt ebenfalls und ein guter BR achtet auch darauf aber deswegen soll ein BR alle Rechte die er hat um seine MA zu schützen in den Wind schießen? Soll Verstöße gegen BV "ignorieren"?

Allenfalls macht sich der BR dadurch selbst angreifbar und hilft den Mitarbeitern und letztlich dem Betrieb nicht im geringsten weil er dann, wenn es drauf ankommt, vom AG nicht mehr ernst genommen wird.

R
rtjum

05.08.2022 um 09:59 Uhr

"Noch ganz klar im Kopf?!" jupp, und wo wir bei sachlich sind: ist das jetzt eine Frage oder Aussage?

"Können Sie nicht sachlich antworten?" Wenn in einem BR-Forum jemand schreibt, dass es bei Werksverträgen zum Glück keine Mitbestimmung gibt dann fällt mir das schwer, das muss ich zugeben, aber eine recht sachliche antwort hat der Muschelschubser ja schon für mich gegeben.

"Zudem, es gibt kein gegeneinander, dass was versucht wird, hier den Leuten nahezubringen." Das kommt sicherlich auf die Situation und ich denke es gibt immer beides. Wenn AGs vernünftig agieren gibt es sicher oft auch ein "Miteinander" zum Wohl der Beschäftigten und des Unternehmens. Wenn aber schon das BetrVG bei der Zusammenarbeit zwischen AG, BR etc das Wohl der Arbeitnehmer an erste Stelle sollte das zu Denken geben. Es kann halt nicht immer ein miteinander sein, denn der BR ist nun mal die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und nicht ein Vermittler. Aber mal ganz ehrlich, was erwartest Du in einem BR-Forum?

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