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Wann müssen Briefwahlunterlagen beim Wählenden sein?

F
Fragende16
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, gibt es Vorschriften, wann Briefwahlunterlagen spätestens an die Wählenden verschickt werden müssen? Wir wählen am 27.4., in nicht mal einer Woche, und einige Wählende haben noch keine Unterlagen erhalten.

Die meisten Briefwahlunterlagen wurden zudem in den Osterferien verschickt.

Das erscheint mir alles sehr kurzfristig und könnte Stimmen kosten.

Gibt es da Vorschriften, bzw. was kann ich als Wähler tun, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bekomme? Könnte die Wahl angefochten werden?

Vielen Dank und Gruß...

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Community-Antworten (10)

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celestro

20.04.2022 um 14:12 Uhr

so rechtzeitig, das die Leute vernünftig Zeit zum Überlegen und zurücksenden haben. Eine genaue Frist gibt es im Gesetz glaube ich nicht.

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enigmathika

20.04.2022 um 14:12 Uhr

Für die Wahlvorschläge gilt die Frist, dass sie (spätestens) eine Woche vor der Wahl veröffentlicht werden müssen. Da man die Briefwahlunterlagen schlecht vor Veröffentlichung der Vorschlaglisten versenden kann, ist es mE naheliegend, dass auch hier die Frist von einer Woche vor der Wahl gilt.

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celestro

20.04.2022 um 14:16 Uhr

"Da man die Briefwahlunterlagen schlecht vor Veröffentlichung der Vorschlaglisten versenden kann,"

und ob das geht ... man muss es nur einfach tun.

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Relfe

20.04.2022 um 14:22 Uhr

was haben die Osterferien für einen Einfluss darauf, wann die Briefwahlunterlagen verschickt werden müssen oder wann die ankommen? Der Postweg ändert sich dadurch nicht und die Zustellung auch nicht.

mMn sind Osterferien irrelevant für die Wahl, weil für den Empfang ist der Empfänger verantwortlich und wenn der in Urlaub fährt - pP (persönliches Pech)

das könnte sicher Stimmen kosten, halt nur die Frage dem TE oder seiner Konkurrenz? das weiß man ja nicht vorher wer die Unterlagen zurückschickt und wer nicht oder nicht rechtzeitig.

C
celestro

20.04.2022 um 14:26 Uhr

"weil für den Empfang ist der Empfänger verantwortlich und wenn der in Urlaub fährt - pP (persönliches Pech)"

Jein!

Aus dem Startpost:

"Wir wählen am 27.4., in nicht mal einer Woche, und einige Wählende haben noch keine Unterlagen erhalten."

das liegt wohl kaum in der Verantwortlichkeit des Empfängers. Ansonsten ist eine Woche normalerweise noch genug Zeit, die Unterlagen zurückzusenden. Eine Anfechtbarkeit kann ich ehrlich gesagt nicht erkennen. Es wurde ja anscheinend schon versendet und wohl auch "ausreichend früh".

F
Fragende16

20.04.2022 um 14:45 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten! Die Briefwahlunterlagen werden gruppenweise versandt. Bisher wurden die Unterlagen noch nicht an alle Gruppen versandt. Außerdem ist noch ein Wochenende dazwischen. In einer Stadt mögen ja die Briefe von einem Tag auf den anderen zugestellt werden, aber wir haben viele Homebased MA, die in ländlichen Umgebungen wohnen. Ist das dann auch pP?

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XYZ68

20.04.2022 um 15:08 Uhr

Also der 27.04. ist genau in einer Woche, zumindest nach meinem Kalender. Falls der Wahlvorstand die Unterlagen gestern zur Post gebracht hat, trudeln sie heute oder morgen ein. Also noch im zeitlichem Rahmen. Dazu kommt die Frage der Fragen: wer bekommt denn alles Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt und wer musste diese erst anfordern?

Wenn ich unbedingt wählen möchte und nicht grade in Quarantäne bin, findet sich auch ein Weg.

R
Relfe

20.04.2022 um 15:13 Uhr

Jein! zurück :-)

Aus dem Startpost:

"Wir wählen am 27.4., in nicht mal einer Woche, und einige Wählende haben noch keine Unterlagen erhalten."

hatte ich gelesen, aber der WV ist nur für das rechtzeitige Versenden verantwortlich unter Annahme der üblichen Postlaufzeiten. Warum die Unterlagen noch nicht beim Empfänger sind, kann ich nicht beurteilen (Post hat falsch zugestellt? nicht zugestellt? hat zugestellt, aber z.B. von Partner angenommen und "verlegt", Empfänger hat besondere Post Lagerung vereinbahrt, Nachsendeantrag zum Urlaubsort, etc .pp). Das weiß man ja alles nicht. Ich tippe auf: Post kommt noch, nur 2-5 Tage später evt. mit Hinweis: konnte nicht zugestellt werden :-)

Solange der WV belegen kann, die Unterlagen ausreichend früh vor der Wahl verschickt an die korrekte Adresse zu haben, lässt sich daraus kein Anfechtungsgrund konstruieren, auf den Empfang hat er nun mal keinen Einfluß.

Im Zweifel muss der Briefwähler dann eben doch vor-Ort wählen, wenn die Unterlagen noch nicht angekommen sind.

F
Fragende16

20.04.2022 um 15:21 Uhr

Die Unterlagen werden gruppenweise versandt. D.h. einige MA haben schon Unterlagen erhalten, für Andere wurden die Unterlagen noch gar nicht versendet. Und wir haben noch ein Wochenende dazwischen. In der Stadt klappt es vielleicht, dass die Unterlagen noch pünktlich hin und her geschickt werden können. In ländlichen Regionen ist es vielleicht schwieriger. Wir haben viele MA die Homebased arbeiten. Fällt das auch alles unter pP?

E
enigmathika

20.04.2022 um 15:23 Uhr

"...und ob das geht ... man muss es nur einfach tun." Okay. Ich habe in der Schulung gelernt, dass das gleichzeitig zu erfolgen hat.

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