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Stützunterschriften-Bertriebsratswahl

Z
zopfmar
Nov 2016 bearbeitet

zur zeit gibt es bei uns ein liste für die betriebsratswahl.ein mitarbeiter hat sich auf dieser liste eingetragen,obwohl er darauf hingewiesen wurde das er eine neue liste eröffnen kann.ich als listenführer hatte nichts dagegen,das er sich auf meiner liste einträgt.nun sollte er stützunterschriften holen.er kamm mit einen blatt voller stützunterschriften an,aber auf den kopf stand nicht die liste zur unterstützung,sondern nur sein name.sind die stützunterschriften dann ungültig?oder gelten sie für die liste(er will auf meine liste stehen bleiben)?

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Community-Antworten (2)

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nicoline

16.02.2014 um 23:04 Uhr

obwohl er darauf hingewiesen wurde das er eine neue liste eröffnen kann. von wem denn und warum?

aber auf den kopf stand nicht die liste zur unterstützung,sondern nur sein name. Dann hat der Kollege jetzt, rein theoretisch, wahrscheinlich eine eigene Liste.

oder gelten sie für die liste(er will auf meine liste stehen bleiben)? Stützunterschriften darf man erst sammeln, wenn alle Kandidaten auf der Liste stehen. Fügt man, nachdem schon Stützunterschriften gesammelt wurden, noch Kandidaten hinzu, kann die Liste ungültig werden.

O
Oblatixx

17.02.2014 um 09:18 Uhr

Wenn er schon auf deiner Liste steht und drauf bleiben will, dann soll er seinen Zettel wegschmeißen und mit der richtigen Liste nochmals sammeln gehen. Ich hoffe, du hast ihn nicht draufgeschrieben, nachdem ihr schon Unterschriften sammeln wart. Dann könnt ihr gleich von vorne anfangen.

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