Gestaltung des Pausenraums (Sozialraum)
Unser Chef "kleistert" unseren Pausenraum mit Anweisungen voll.
Ich muss gestehen ... viel mehr andere Möglichkeiten hat er in unserem Containerdorf auch leider nicht.
Nun hörte ich mal dass ein Sozialraum frei von allem, was mit Arbeit zu tun hat, sein sollte. Aber ich finde dazu leider keinen Gesetzestext. Weder im Betriebsverfassungsgesetz noch in der Arbeitsstättenverordnung.
Weiß jemand von euch wo darüber etwas steht ?
Community-Antworten (9)
14.02.2014 um 08:15 Uhr
Nun hörte ich mal dass ein Sozialraum frei von allem, was mit Arbeit zu tun hat, sein sollte. Woher hast Du diese Info? Ich höre zum ersten mal davon.
Aber ich finde dazu leider keinen Gesetzestext. Da wirst Du sicher auch nichts finden.
14.02.2014 um 10:26 Uhr
Oblatixx ...mit ein wenig Phantasie reden wir über die Ausgestaltung des Raumes gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG
Und weils heute mein Lieblingsthema ist: Da würde ich mit einer BV winken - so absurd das vielleicht auch klingen mag. Dann könnte dem 'Kleistern' ein wenig Einhalt gebotren werden.
14.02.2014 um 12:31 Uhr
Ich würde den Arbeitgeber fleißig "kleistern" lassen. Abmahnungen wegen überzogener Pausen sind dann nämlich fast ausgeschlossen.
14.02.2014 um 14:23 Uhr
Auf jeden Fall.....wenn man mal richtig drüber nachdenkt.......Und nicht nur wie ein Papagei jeden Satz zitiert.........wäre dieses ein Gesetz was wirklich Sinnvoll wäre, denn ein Pausenraum sollte wirklich zur Erholung dienen und nicht zum Anweisungen -lesen.
Es kann sein dass mir das jemand erzählte, der dies in deinem Betrieb (wie Kölner schon schreibt) als BV hat, und ich dies so verstanden hatte dass es ein Gesetz dazu gibt.
@ Pjööööng Danke für den Tip !!!!!!
14.02.2014 um 15:29 Uhr
Hmmm, das sieht die ASR A4.2 ein wenig anders...
"(4) Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann be i Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen ver zichtet werden, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störung en (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Damit wird eine gleichwertige Erholung im Arbeitsraum gewährleistet. Vergleichbare Arbeitsräu me können z. B. Registraturen oder Bibliotheken sein. "
daraus folgt, dass diese Anforderungen auch in einem Pausenraum einzuhalten sind...
finde und denke ich...
... ah hier steht es genau:
"(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikum sverkehr, Telefonate) sein. "
hier der Link: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
14.02.2014 um 16:27 Uhr
Ah ja... und wo ist das nun der Widerspruch zur ASR?
14.02.2014 um 16:35 Uhr
nee, das ist die ASR... stehe gerade auf der pipeline - verstehe dich gerade nicht...
14.02.2014 um 16:45 Uhr
Zitat (Globus): "Hmmm, das sieht die ASR A4.2 ein wenig anders..."
Ich sehe da nichts, was die ASR anders sieht als bisher beschribene. Oder bezieht sich das "anders" auf die ursprüngliche Aussage "Nun hörte ich mal dass ein Sozialraum frei von allem, was mit Arbeit zu tun hat, sein sollte."?
14.02.2014 um 16:53 Uhr
nein, eigentlich bezieht es sich auf: "> Aber ich finde dazu leider keinen Gesetzestext. Da wirst Du sicher auch nichts finden. Antwort 1 Erstellt am 14.02.2014 um 07:15 Uhr von Oblatixx 228671"
aber ich gebe dir recht, ich habe mich unklar ausgedrückt. es steht ja in keinem gesetz - sondern nur einer richtlinie ;-)
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