Erstellt am 14.02.2014 um 07:15 Uhr von Oblatixx
> Nun hörte ich mal dass ein Sozialraum frei von allem, was mit Arbeit zu tun hat, sein sollte.
Woher hast Du diese Info? Ich höre zum ersten mal davon.
> Aber ich finde dazu leider keinen Gesetzestext.
Da wirst Du sicher auch nichts finden.
Erstellt am 14.02.2014 um 09:26 Uhr von Kölner
Oblatixx
...mit ein wenig Phantasie reden wir über die Ausgestaltung des Raumes gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG
Und weils heute mein Lieblingsthema ist:
Da würde ich mit einer BV winken - so absurd das vielleicht auch klingen mag. Dann könnte dem 'Kleistern' ein wenig Einhalt gebotren werden.
Erstellt am 14.02.2014 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Ich würde den Arbeitgeber fleißig "kleistern" lassen. Abmahnungen wegen überzogener Pausen sind dann nämlich fast ausgeschlossen.
Erstellt am 14.02.2014 um 13:23 Uhr von Paddy
Auf jeden Fall.....wenn man mal richtig drüber nachdenkt.......Und nicht nur wie ein Papagei jeden Satz zitiert.........wäre dieses ein Gesetz was wirklich Sinnvoll wäre, denn ein Pausenraum sollte wirklich zur Erholung dienen und nicht zum Anweisungen -lesen.
Es kann sein dass mir das jemand erzählte, der dies in deinem Betrieb (wie Kölner schon schreibt) als BV hat, und ich dies so verstanden hatte dass es ein Gesetz dazu gibt.
@ Pjööööng Danke für den Tip !!!!!!
Erstellt am 14.02.2014 um 14:29 Uhr von Globus
Hmmm, das sieht die ASR A4.2 ein wenig anders...
"(4) Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann be
i Tätigkeiten in
Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen ver
zichtet werden, sofern diese
während der Pause frei von arbeitsbedingten Störung
en (z. B. durch
Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Damit wird eine
gleichwertige Erholung im
Arbeitsraum gewährleistet. Vergleichbare Arbeitsräu
me können z. B. Registraturen
oder Bibliotheken sein. "
daraus folgt, dass diese Anforderungen auch in einem Pausenraum einzuhalten sind...
finde und denke ich...
... ah hier steht es genau:
"(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von
arbeitsbedingten
Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikum
sverkehr, Telefonate) sein. "
hier der Link:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Erstellt am 14.02.2014 um 15:27 Uhr von Pjöööng
Ah ja... und wo ist das nun der Widerspruch zur ASR?
Erstellt am 14.02.2014 um 15:35 Uhr von Globus
nee, das ist die ASR... stehe gerade auf der pipeline - verstehe dich gerade nicht...
Erstellt am 14.02.2014 um 15:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (Globus):
"Hmmm, das sieht die ASR A4.2 ein wenig anders..."
Ich sehe da nichts, was die ASR anders sieht als bisher beschribene. Oder bezieht sich das "anders" auf die ursprüngliche Aussage "Nun hörte ich mal dass ein Sozialraum frei von allem, was mit Arbeit zu tun hat, sein sollte."?
Erstellt am 14.02.2014 um 15:53 Uhr von Globus
nein, eigentlich bezieht es sich auf:
"> Aber ich finde dazu leider keinen Gesetzestext.
Da wirst Du sicher auch nichts finden.
Antwort 1 Erstellt am 14.02.2014 um 07:15 Uhr von Oblatixx 228671"
aber ich gebe dir recht, ich habe mich unklar ausgedrückt. es steht ja in keinem gesetz - sondern nur einer richtlinie ;-)