Erstellt am 13.02.2014 um 18:16 Uhr von Holterdiepolter
!!!!!Hallo oder juten Tach!!!
Natürlich kann es noch geändert werden.
Es kann auch verbrennen wenn einer seine Kippe dort ausdrückt. Wäre dann auch im Endeffekt das gleiche.........
Erstellt am 13.02.2014 um 19:03 Uhr von nicoline
*Natürlich kann es noch geändert werden.*
Was ist die Rechtsgrundlage dieser Aussage?
Erstellt am 13.02.2014 um 19:37 Uhr von Holterdiepolter
Ich habe ja geglaubt, schon jedem erdenklichen Hindernis begegnet zu sein, aber an diesem Ort muss man ja sogar die Krümmung der Erde berücksichtigen. Oder warum sonst wurde der Zweite und Dritte Satz nicht verstanden?
Erstellt am 13.02.2014 um 20:01 Uhr von Hartmut
Hallo silviana, nachdem eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand abgegeben wurde, kann sie nicht mehr geändert werden. Kein Detail, also auch nicht das Kennwort. Der Grund dafür ist, dass man nicht ausschließen kann, dass die eine oder andere Stützunterschrift vielleicht nicht erfolgt wäre aufgrund des neuen Kennworts. Ein zweiter Grund ist, dass der Wahlvorstand vielleicht keine Lust hat, ständig seine Unterlagen zu überarbeiten.