Erstellt am 13.02.2014 um 13:40 Uhr von derdermalwjlwar
So dass ihr spätestens am 1.6.2014 einen neuen BR habt.
Erstellt am 13.02.2014 um 13:43 Uhr von vanraes
Ok lieben Dank, wenn ich am 24/02/2014 die Liste für die Wahlverschläge aushänge dann beginnt doch die frist zu laufen oder, die muss 3 Tage aushängen wenn ich mich recht erinnere und dann könnten die Wahlen am 01/03/2014 gemacht werden habe ich das richt in Erinnerung:)
Erstellt am 13.02.2014 um 13:50 Uhr von Pjöööng
Wählt bloß nicht so früh! Sonst seid Ihr in den kommenden Jahren auch auf so eine frühe Wahl angeiwesen!
Erstellt am 13.02.2014 um 13:59 Uhr von derdermalwjlwar
Die "Liste für die Wahlvorschläge" löst das Wahlverfahren nicht aus, sondern erst das Wahlausschreiben.
Im übrigen hat Pjöööng recht: Wählt nicht zu früh im März.
Wenn ihr gegen Ende März wählt, dann müßt ihr erst im Januar 2018 den Wahlvorstand einsetzen (und nicht schon Ende 2017). Außerdem habt ihr dann vor der Ausschreibung der Wahl 2018 ab Januar Zeit, die neue Wählerliste zusammenzustellen.
Erstellt am 13.02.2014 um 15:41 Uhr von gironimo
Ich empfehle dringend die Wahlordnung zum BetrVG und die Hinweise und Wahlhilfen in Anspruch zu nehmen, die z.B. hier unter dem Reiter "Betriebsratswahl" zu finden sind.
Eine WV-Schulung wäre noch besser.