Wir sind ein 7 köpfiger Betriebsrat. Eines unserer Mitglieder scheidet per 30.09.08 mittels auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages aus. Es sind keine Ersatzmitglieder zwecks Aufrücken vorhanden. Wann müssen wir neu wählen?
Ist es möglich weiter im Amt zu bleiben und erst im März 2009 neu zu wählen, damit wir im Jahr 2010 nicht wieder neu wählen müssen (wegen dem Aufwand)?
Wie verhalten wir uns korrekt? Unser Chef fragt fast täglich hämisch, wann denn die Neuwahlen sind, damit es mal einen "vernünftigen BR" gäbe.