Erstellt am 20.09.2008 um 17:58 Uhr von pirat
@ BRSabine,
§ 13 BetrVG...
Erstellt am 21.09.2008 um 18:37 Uhr von BRSabine
Leider habe ich die Antwort auf meine Frage im § 13 nicht gefunden, sonst hätte ich hier auch nicht gefragt!
Der § 13 besagt lediglich, dass gewählt werden muss, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist. Allerdings ist hier kein Zeitraum festgelegt. Rechtsprechung habe ich nur bezüglich Restmandats gefunden.
Also müssen wir die Wahl am 01.10.08 nun einleiten (1. Tag mit 6 Mitgliedern) oder können wir damit warten bis zum März und soweit Restmandat ausüben?
Danke!
Erstellt am 21.09.2008 um 18:54 Uhr von pirat
@BRSabine
wenn man die gesetzliche Mitgliederzahl nicht mehr erreicht, ist man zur Einleitung von Neuwahlen verpflichtet. Der Rumpfbetriebsrat bleibt so lange im Amt, bis ein neuer BR gewählt ist. Er verwaltet dann weiter .... wenn es sein muss bis zum März 2009.