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Einsichtnahme in Vorschlagsliste

B
Burschi
Nov 2016 bearbeitet

Der bestellte Wahlvorstand hält die Vorschlagslisten unter Verschluss. Wir vom Betriebsrat wissen nicht einmal, wer und wieviele Kandiaten auf der Liste stehen. Die Stützunterschriften wurden noch nicht eingeholt. Problem: Der Wahlvorstand verweigert uns, dem Betriebrsrat die Einsicht in die Vorschlagsliste. Darf er das?

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Community-Antworten (6)

D
derdermalwjlwar Akzeptiert

13.02.2014 um 13:25 Uhr

Zur Bekräftigung der Argumente von Kölner:

Wenn ihr als BR keinen Einblick in die Liste habt, dann wisst ihr ja nicht mal, ob ihr drauf steht.

Oder habt ihr euch dort selbst eingetragen und auch der Aufnahme in die Liste zugestimmt? Wenn ja, dann steht euch m.E. die Einsichtnahme als Listenmitglieder zu. Ihr müßt doch dann auch über die Reihenfolge auf der Vorschlagsliste befinden können.

Wenn man euch also die Liste nicht zeigt, dann müßt ihr davon ausgehen, dass ihr nicht drauf steht, und dann gilt erst recht: Eigene Liste einreichen.

W
Widder

13.02.2014 um 12:27 Uhr

Andersrum: Mit welchem Recht willst du Einblick in die Listen nehmen

N
nicoline

13.02.2014 um 12:30 Uhr

Darf er das? Ja!

O
Oblatixx

13.02.2014 um 12:37 Uhr

Zur Erklärung: Wenn noch keine Stützunterschriften drauf sind, ist es wohl die Liste eines Wahlvorstandes. Da könnt ihr allenfalls drum bitten, mit drauf zu dürfen, ansonsten geht sie euch nichts an, oder ihr macht eine neue Liste auf.

K
Kölner

13.02.2014 um 12:41 Uhr

??? Der WV ist doch nicht Hüter und Herrscher der liste(n). Wenn man kandidieren will: Eigene liste und gut ist's.

O
Oblatixx

13.02.2014 um 13:05 Uhr

Ich schrieb ja auch "Liste eines Wahlvorstandes". Er kandidiert sicher und diese Liste wird er dann wohl hüten.

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