Der bestellte Wahlvorstand hält die Vorschlagslisten unter Verschluss. Wir vom Betriebsrat wissen nicht einmal, wer und wieviele Kandiaten auf der Liste stehen. Die Stützunterschriften wurden noch nicht eingeholt. Problem: Der Wahlvorstand verweigert uns, dem Betriebrsrat die Einsicht in die Vorschlagsliste. Darf er das?