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Versicherung gegen Schlüsselverlust

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

unsere GF hat einen Aushang rausgegeben, mit welchem sie die Mitarbeiter auffordert, ihre Haftpflichtversicherungen bezüglich dem Verlust fremder Schlüssel zu überprüfen. ("Die Unternehmensleitung hat sich Gedanken gemacht und möchte entsprechend einen möglichen Schaden von Ihnen und vom Unternehmen abwenden." ..."Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall Ihren Versicherungsschutz auf Fremdschlüssel zu erweitern.").

Mit welchem Recht könnte der Betriebsrat den Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch den Arbeitgeber fordern?

1.11006

Community-Antworten (6)

G
gironimo

13.02.2014 um 12:03 Uhr

Das Betriebsrisiko trägt der AG - wozu eine zusätzliche Versicherung? Das wäre ja nur dann anzuraten, wenn die AN Schlüssel, die sie zur Arbeit benötigen mit in den Privatbereich mitnehmen. Wenn dies aber nicht anders möglich ist, würde ich als BR den AG auffordern, selbst eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

S
snooker

13.02.2014 um 13:33 Uhr

@gironimo Hier wurde von einer ueberpruefung der versicherung gesprochen, nicht das MA extra eine versicherung abschliessen sollen.

B
betriebsratten

14.02.2014 um 09:52 Uhr

@snooker-tschuldigung-aber das ist ja banane. Meinst der AG schreibt ohne Grund "Ach lieber AN guck doch mal obwohl Dus nicht brauchst"???

Wie bei der Arbeitnehmerhaftung meistens wirds auf die Fahrlässigkeit ankommen-siehe

http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/laufendes-arbeitsverhaeltnis/schlechtleistung/schluessel-fuer-betrieb-verloren--dann-haftet-ihr-arbeitnehmer.php

Grobe Fahrlässigkeit ist schon bedingter Vorsatz-und Vorsatz ist zu fast 100% nicht versicherbar

Gruss von den Betriebsratten

S
Snooker

14.02.2014 um 10:03 Uhr

Es geht hier erst mal um den Aushang. In dem Aushang gibt es eine Empfehlung.

Darauf könnte der BR reagieren indem er drauf hin weißt das dies jedoch keine Pflicht ist.

Der zweite Schritt wäre dann der, und das was betriebsratten beschreibt mit dem AG erst einmal in einem Gespräch zu klären.

Dann kommt Schritt 3 Und das Ergebniss den MA bekannt zu geben.

K
Kölner

14.02.2014 um 10:20 Uhr

Was man hier versteht oder nicht, ist doch relativ. Jedem AN muss doch bewusst sein, dass er Betriebsmittel zur Verfügung gestellt bekommt, die im Falle des Verlustes massive Probleme hinsichtlich der Haftung auslösen können.

Also würde ich die nette Information des AG zum Anlass nehmen, mit ihm über eine eigene Absicherung des Risikos 'Schlüsselverlust' ins Gespräch zu kommen. Auch würde ich die Möglichkeiten besprechen, wie die Kollegen ihre Schlüssel beim Verlassen des Betriebsgeländes sicher (wem, wann und wo mit Unterschrift etc.) und wirksam übergeben/hinterlegt werden können, um sie bei der nächsten Arbeitsaufnahme wieder freudestrahlend entgegen zu nehmen. Das ganze muss dann natürlich gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in einer BV münden, die ja erzwingbar sein dürfte!

Dieser ganze Aufwand könnte wiederum beim AG ein massives Umdenken hinsichtlich einer eigenen Versicherungsleistung verursachen...

S
Snooker

14.02.2014 um 10:36 Uhr

oder auch so :-)

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