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Aktive Wählbarkeit

B
brjusp
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere BR-Wahl ist erste April Woche. Darf ein MA mit Eintritt 01.09.13 sich aktiv zur Wahl stellen? Sprich: Gilt die 6 Monats-Frist bis Einreichung Liste oder zum Wahltermin?

Danke im Voraus.

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Community-Antworten (5)

L
Lexipedia

13.02.2014 um 07:10 Uhr

Wenn er sich aufstellen läßt ist es eigentlich ein Mangel der Liste. Jedoch ist dieser selbstheilend. Weil die Wahl ist anfechtbar. Nur der Grund zur Anfechtung ist nach einem Halben Jahr weggefallen und deshalb verläuft dann die Anfechtungsklage ins leere. Nur wenn ein schnelles Urteil gefällt würde würde die Wahl als nichtig erklärt werden. Ein bisschen Kompliziert.

H
Hartmut

13.02.2014 um 07:11 Uhr

Hallo brjusp, wenn er am 1.9.13 eingetreten ist, dann ist er am 1.4.14 über sechs Monate dabei. Insofern ok. Wenn er dazu auch noch über 18 ist, und wählbar (zB kein leitender Angestellter), dann kann er gewählt werden.

P
pemahu

13.02.2014 um 07:48 Uhr

@ Lexipedia

völlig falsch, nicht kompliziert. Ab einem Wahltermin im März passives Wahlrecht (das was brjusp mit aktiv zur Wahl stellen umschreibt). Es kann keine Anfechtung geben, das ganze hat nichts mit "schnellem Urteil" zu tun. Es ist so simpel wie Hartmut schreibt - ohne wenn und aber!

E
EightBall

13.02.2014 um 08:33 Uhr

Die 6 Monate müssen bis zum Tag der Wahl erreicht sein. Bei mehreren Wahltagen hintereinander gilt der letzte Wahltag.

L
Lexipedia

13.02.2014 um 09:45 Uhr

@pemahu Rechnen konnte ich heute morgen nicht! Da hast du recht! Ab 01.März gibts das passive Wahlrecht!

Aber die Aussage ist korrekt bei einer Betriebszugehörigkeit unter 6 Monaten beim Wahltag. Haben wir selbst schon durchgefochten.

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