Erstellt am 25.01.2006 um 18:38 Uhr von Kölner
Aktives Wahlrecht=ich darf selber den Betriebsrat per Kreuz oder Kreis oder Markierung wählen.
Passives Wahlrecht=ich darf mich zum Betriebsrat wählen lassen.
Die Krönung der Betriebsratswahl ist:
AN, die ein Aktives und Passives Wahlrecht haben.
Erstellt am 26.01.2006 um 10:32 Uhr von NoLi
Hi Croft,
dieses Thema ist sehr vielschichtig. Du solltest Dir also auf jeden Fall die §§ 7+8 des BetrVg inclusive Kommentierung (am besten FITTING) zu Gemüte führen. (Findet man in der Regel beim BR und nicht in antiken Gräbern)
Ich will trotzdem versuchen Dir einen kurzen Überblick zu geben:
Aktives Wahlrecht - alle ArbN.des Betriebs die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte, Zeitverträge, 400 € Jobs und ganz wichtig, Leiharbeitskräfte die mindestens 3 Monate beschäftigt werden.
Passives Wahlrecht - Alle aktiv Wahlberechtigten (s.o.) die mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören. Ausgeschlossen sind jedoch Leiharbeitnehmer, die können nur für den BR ihres eigenen Betriebes kandidieren.
Kein Wahlrecht - Alle leitenden Angestellten und alle Beschäftigte des Betriebes die nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind.
Bitte bedenke das ist sehr verkürzt, (die Kommentierungen zu diesem Thema füllen Dutzende von Seiten) aber ich hoffe es kann Dir zunächst einmal weiterhelfen.
Gruss aus Nürnberg
NoLi