Wieviele Stützunterschriften
Wir haben un unserem Wahlbereich 956 Mitarbeiter - das wäre ein 13er Gremium und 48 Stützunterschriften. Es gibt aber eine BV mit dem AG dass nicht die komplette Kopfzahl genommen wird, sondern ein Durchschnitt der Aushilfen (was mir auch schon suspekt vorkommt) und die Berechnung besagt dass wir dann ein 11er Gremium sind - das heißt 36 Stützunterschriften.
Jetzt will unser Wahlvorstand aber 48 Unterschriften, d.h. wir wählen 11 BR, brauchen aber Unterschriften für ein 13er Gremium.
Ist das rechtens?
Community-Antworten (3)
12.02.2014 um 14:27 Uhr
@Angedor Die Mitgliederzahl eines BRs kann nicht durch eine BV geregelt werden. Das macht nur der Wahlvorstand. Er ermittelt die voraussichtliche MA-Zahl. Die in der nächsten Zeit bei euch beschäftigt wird. Incl. aller Aushilfen die zum Zeitpunkt der Wahl und voraussichtlich in dem nächsten Zeitraum bei euch tätig sind. Der Wahlausschuss ermittelt bei euch 956 MA = 13 BRMs. Er kann nur die MA-Zahl auf 11 senken, wenn weniger als 13 Kandidaten zur Wahlstehen. Mehr kann er nicht.
Stützunterschriften sollten sowieso immer mehr als die geforderten 5 % sein, falls mal welche gestrichen werden.
Beides sind Mussvorschriften keine Kann- oder Soll-Vorschriften!!!
12.02.2014 um 14:52 Uhr
Die ganze BV ist nicht haltbar. Dem WV kann man nur raten, sich an das BertrVG und die WO zu halten.
12.02.2014 um 17:50 Uhr
Über eine BV sowas "regeln" zu wollen, erscheint mir suspekt.
Aber inhaltlich könnte der WV bei Beachtung der Vorschriften BetrVG und WO durchaus zum gleichen Ergebnis kommen: den Durchschnitt der Aushilfen (falls vernünftig definiert) zu nehmen! Wenn ihr zum Stichtag des Wahlausschreibens dann überdurchschnittlich viele Aushilfen habt und so auf 956 Wähler kommen solltet (es geht nicht um Mitarbeiter) braucht Ihr die entsprechende Zahl Stützunterschriften - egal ob es Euch unlogisch erscheint für das 11er Gremium. Umgekehrt wäre es genauso möglich in Zeiten mit wenig Aushilfen: Wählerzahl würde für 11er BR sprechen, ihr müsst aber einer 13er BR wählen (mit viel weniger als beim 13er Gremium "üblichen" Stützunterschriften).
Verwandte Themen
Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
ÄlterHallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine M
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Stützunterschriften - Wieviele sind nötig?
ÄlterGuten Abend, ich hoffe hier eine Antwort bzgl. Stützunterschriften zu bekommen. Demnächst stehen bei uns BR Wahlen an. Leider ist es schwierig überhaupt Leute dazu zu bewegen, sich aufstellen zu l
Protokoll - Beschlussfassung - was muss alles im Protokoll festgehalten sein?
ÄlterHallo, wenn in der BR-Sitzung z.B. Personalanträge beschlossen werden, muss doch im Protokoll stehen, wieviele Teilnehmer dabei waren, wieviele von denen Stimmberechtigt sind, wieviele für JA wievi
Stützunterschriften/ Listenwahl - wieviel Stützunterschriften braucht man?
ÄlterHallo BRler, wieviel Stützunterschriften braucht man bei einer Betriebsgröße von 130 Leuten? Warum braucht man Stützunterschriften ? Wir werden aller Vorausicht nach eine Listenwahl haben. Wir ha