Kandidatur: Was zählt als Betriebszugehörigkeit?
Eine Mitarbeiterin mit einem etwas komplizierten Werdegang möchte gern als BR kandidieren. Der Wahlvorstand ist nicht sicher, ob das möglich ist, deswegen legen wir Euch jetzt mal das Problem vor. Sie war 2 Jahre als Volontärin beschäftigt. Im Anschluss knapp ein Jahr als Redakteurin (fest angestellt, unbefristet). Dann wurde ihr betriebsbedingt gekündigt. Arbeitslos gemeldet: 3 Monate. Nach dem Weggang einer Kollegin wurde sie im Januar wieder unbefristet eingestellt.
Beginnt nach der Unterbrechung durch die 3 Monate Arbeitslosigkeit die Zählung der Betriebszugehörigkeit neu?
Community-Antworten (1)
12.02.2014 um 12:17 Uhr
Ich gehe davon aus, dass die Betriebszugehörigkeit ab Januar zu zählen.
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