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Wirtschaftsausschuss

L
laufwunder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hier noch eine weitere Frage. Unser Betrieb umfasst mehr als 100 MA. Mir ist klar, dass lt Betriebsverfassung ein Wirtschaftsausschuss gegründet werden muß. Was nun aber, wenn sich niemand dafür anbietet und wir 7 BR- Leute uns beinahe gar nicht mit dem kaufmännischen Dingen auskennen. Wir sind halt alle Handwerker. Wie sehen die Möglichkeiten aus? Macht ein BR-Seminar für Wirtschaftsausschuss für nen Laien Sinn? Im Ernst, aus der kaufmännischen Ecke, möchte sich niemand dies antun. Wohl nicht zuletzt aus Sorge um den Arbeitsplatz.

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Community-Antworten (8)

B
Bastian

11.02.2014 um 20:50 Uhr

Bei uns ist es ähnlich, haben jetzt 3 br Mitglieder eingesetzt diese auch jetzt auf Schulung gehen....

L
laufwunder

11.02.2014 um 21:01 Uhr

Nun ja, ich zweifele nur ernsthaft daran, dass in den wenigen Seminar-Tagen ein Laie salonfähig gemacht werden kann.

N
nicoline

11.02.2014 um 21:24 Uhr

laufwunder, bestellt gem. § 80 einen Sachverständigen. Lehnt der AG diesen ab, beratet Euch mit einem Rechtsanwalt. Kosten für eine Rechtsvertretung, auch zur Verhinderung eines Rechtsstreites, gehören zu den Sachkosten gem. § 40, die der AG, Beschluss vorausgesetzt, übernehmen muss. Ein solcher Sachverständiger begleitet Euch dann im WA

A
ActionHero

11.02.2014 um 23:22 Uhr

@laufwunder

„Macht ein BR-Seminar für Wirtschaftsausschuss für nen Laien Sinn?“ Natürlich. Selbst wenn man nicht alles versteht, irgendetwas bleibt immer hängen, dass einem dann irgendwann weiterhelfen kann.

Da ja sowieso einer vom BR in diesen Ausschuss gehört, sollte auch einer eine entsprechende Schulung besuchen. Und wenn sich keine anderen finden, machen es halt drei vom BR. Auf alle Fälle haben sie dann die Option einer ausführlicheren Informationsbeschaffung. Zu beachten ist nämlich, dass der BR keinen Unterrichtungsanspruch über wirtschaftliche Angelegenheiten hat, wenn das UN über keinen WA verfügt.

Dann können auch gleich drei vom BR zu entsprechenden Seminaren fahren.

Man kann zwar wie von nicoline beschrieben verfahren, dies setzt aber voraus, dass ein BR seiner Pflicht zur Erlangung von Kenntnissen, durch hier kostengünstigere Besuche von entsprechenden Schulungen, auch nachgekommen ist. Ansonsten könnte es hier durchaus zu Problemen mit den Kosten nach § 40 BetrVG kommen.

Sorry nicoline, hier gleich einen Anwalt und Sachverständige, welches dann auch noch von einem Gutwill des AG abhängt, einzuschalten, halte ich doch für grenzwertig und sollte besser erst einmal vermieden werden.

N
nicoline

11.02.2014 um 23:29 Uhr

Ich habe ja gar nicht ausgeschlossen, dass Schulungen gemacht werden sollen. Unsere WA Mitglieder haben alle Schulungen besucht und brauchen trotzdem einen Sachverständigen. Es gibt übrigens kostenlose Sachverständige über die Hans Böckler Stiftung.

A
ActionHero

12.02.2014 um 00:28 Uhr

So ist es ja auch in Ordnung. Wenn ich dann nicht mehr weiter weiß, habe ich ja auch eine rechtliche Grundlage.

Da die Stiftung aber keine kostenlosen Anwälte hat oder gar vermittelt, sollten erst einmal die minimalsten Voraussetzungen erfüllt werden, bevor ich zum großen Rundschlag aushole……

K
Kölner

12.02.2014 um 00:34 Uhr

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G
gironimo

12.02.2014 um 10:45 Uhr

Als Handwerker hast Du ja auch nicht die BR-Arbeit gelernt. Das kam dann in Seminaren und mit der täglichen Arbeit. So ist das auch notfalls im WAS. Mit einem Seminar kommt man schon recht weit; und in der Regel gibt es weitere Aufbauseminare.

Zwischenzeitlich - wenn es ein wichtiges Thema gibt - könnt ja auch einmal von Eurem Recht gebrauch machen, eine betriebliche Auskunftsperson (§ 80 BetrVG) zu Euch zu bitten, die Euch Sachverhalte erläutert.

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