Erstellt am 11.02.2014 um 19:50 Uhr von Bastian
Bei uns ist es ähnlich, haben jetzt 3 br Mitglieder eingesetzt diese auch jetzt auf Schulung gehen....
Erstellt am 11.02.2014 um 20:01 Uhr von laufwunder
Nun ja, ich zweifele nur ernsthaft daran, dass in den wenigen Seminar-Tagen ein Laie salonfähig gemacht werden kann.
Erstellt am 11.02.2014 um 20:24 Uhr von nicoline
laufwunder,
bestellt gem. § 80 einen Sachverständigen. Lehnt der AG diesen ab, beratet Euch mit einem Rechtsanwalt. Kosten für eine Rechtsvertretung, auch zur Verhinderung eines Rechtsstreites, gehören zu den Sachkosten gem. § 40, die der AG, Beschluss vorausgesetzt, übernehmen muss. Ein solcher Sachverständiger begleitet Euch dann im WA
Erstellt am 11.02.2014 um 22:22 Uhr von ActionHero
@laufwunder
„Macht ein BR-Seminar für Wirtschaftsausschuss für nen Laien Sinn?“
Natürlich. Selbst wenn man nicht alles versteht, irgendetwas bleibt immer hängen, dass einem dann irgendwann weiterhelfen kann.
Da ja sowieso einer vom BR in diesen Ausschuss gehört, sollte auch einer eine entsprechende Schulung besuchen.
Und wenn sich keine anderen finden, machen es halt drei vom BR. Auf alle Fälle haben sie dann die Option einer ausführlicheren Informationsbeschaffung. Zu beachten ist nämlich, dass der BR keinen Unterrichtungsanspruch über wirtschaftliche Angelegenheiten hat, wenn das UN über keinen WA verfügt.
Dann können auch gleich drei vom BR zu entsprechenden Seminaren fahren.
Man kann zwar wie von nicoline beschrieben verfahren, dies setzt aber voraus, dass ein BR seiner Pflicht zur Erlangung von Kenntnissen, durch hier kostengünstigere Besuche von entsprechenden Schulungen, auch nachgekommen ist. Ansonsten könnte es hier durchaus zu Problemen mit den Kosten nach § 40 BetrVG kommen.
Sorry nicoline, hier gleich einen Anwalt und Sachverständige, welches dann auch noch von einem Gutwill des AG abhängt, einzuschalten, halte ich doch für grenzwertig und sollte besser erst einmal vermieden werden.
Erstellt am 11.02.2014 um 22:29 Uhr von nicoline
Ich habe ja gar nicht ausgeschlossen, dass Schulungen gemacht werden sollen. Unsere WA Mitglieder haben alle Schulungen besucht und brauchen trotzdem einen Sachverständigen. Es gibt übrigens kostenlose Sachverständige über die Hans Böckler Stiftung.
Erstellt am 11.02.2014 um 23:28 Uhr von ActionHero
So ist es ja auch in Ordnung. Wenn ich dann nicht mehr weiter weiß, habe ich ja auch eine rechtliche Grundlage.
Da die Stiftung aber keine kostenlosen Anwälte hat oder gar vermittelt, sollten erst einmal die minimalsten Voraussetzungen erfüllt werden, bevor ich zum großen Rundschlag aushole……
Erstellt am 11.02.2014 um 23:34 Uhr von Kölner
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Erstellt am 12.02.2014 um 09:45 Uhr von gironimo
Als Handwerker hast Du ja auch nicht die BR-Arbeit gelernt. Das kam dann in Seminaren und mit der täglichen Arbeit. So ist das auch notfalls im WAS. Mit einem Seminar kommt man schon recht weit; und in der Regel gibt es weitere Aufbauseminare.
Zwischenzeitlich - wenn es ein wichtiges Thema gibt - könnt ja auch einmal von Eurem Recht gebrauch machen, eine betriebliche Auskunftsperson (§ 80 BetrVG) zu Euch zu bitten, die Euch Sachverhalte erläutert.