Kann man einen Vertreter für den Wirtschaftsausschuss bestimmen?
WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS VERTRETER?
Wir sind ein Konzern mit mehreren Kliniken in der Republik. Es gibt die Regelung, dass jede Klinik einen MA als Wirtschaftsausschuss bestimmt. Unsre beste Kraft, die diese Aufgabe erfüllen könnte ist aus privaten Gründen nicht in der Lage zu den WA Sitzungen zu Fahren (bundesweit). Nun der Plan unseres neu gegründeten BR: Wir bestimmen eine Kollegin die die Sitzungen besuchen kann als Wirtschaftsausschuss unserer Klinik, und die "kompetentere" Kollegin als deren Vertretung. Ob das geht, und ob sie dann inofiziell als Beraterin der Hauptamtlichen fungieren kann? Hätte sie das Recht die Zahlen einzusehen?
Community-Antworten (1)
31.05.2010 um 14:56 Uhr
Deine Frage läßt sich IMHO nicht beanworten....
Vorausgesetzt ihr fallt unter das BetrVG (was wohl anzunehmen ist):
Fakt ist, WA werden auf UNTERNEHMENSEBENE gegründet, Du redest aber von einem KONZERNWEITEN WA.... (wenn ich Dich nicht missverstehe, Zitat: Wir sind ein KONZERN, mit mehreren Kliniken...)
Zunächst mal hoffe Ich für Euch, das ihr im Unternehmen (auf GBR-Ebene) einen WA gebildet habt, dieser ist nämlich Pflicht....
Was den konzernweiten WA angeht: Ein solcher kann nur aufgrund einer freiwilligen Regelung der Konzernspitze mit dem KBR oder ggf. durch TV überhaupt entstehen. Einen rechtlichen Anspruch auf einen derartigen WA gibt es nach BAG nicht.... Zwar bietet §107 (3) BetrVG an, das anstelle des WA auch ein anderer Ausschuß des BR dessen Aufgaben wahrnehmen kann, aber auch dieser ist auf das Unternehmen beschränkt. Insofern bleibt Euch wohl nichts anderes übrig als selbst in Eurer Regelung nachzuschauen was erlaubt ist und was nicht. Da uns diese Regelung nicht bekannt ist wäre eine Antwort in dieser Richtung IMHO Kaffeesatzleserei.
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