Erstellt am 08.02.2014 um 17:22 Uhr von AlterMann
Ne, nun wirklich nicht.
20% von 180 sind 36. Soviel Stützunterschriften braucht man bei Euch.
Das "mindestens drei" bezieht sich auf Betriebe, bei denen das Quorum rechnerisch noch geringer wäre, also bei einem Betrieb mit z.B. 10 Mitarbeitern.
Erstellt am 08.02.2014 um 17:37 Uhr von Anatolin
warum steht dann weiter im 14 Abs. 4 ... In Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig Wahlberechtigten genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte...
Erstellt am 08.02.2014 um 17:57 Uhr von Rattle
Hallo,
ein zanzigstel sind 9 stützunterschriften, AlterMann :-)
MFG
Erstellt am 08.02.2014 um 18:02 Uhr von Anatolin
Ich glaub ich hab's gerade beim Lesen geschnallt, es sind übrigens keine 20% sondern ein Zwanzigstel, das wären bei 180 MA, 9 Stützstimmen aber eben mindestens 3 wenn ein Zwanzigstel weniger als 3 ergibt also unter 60 MA und unter 20 MA gilt dann, 2 Stützstimmen .
Erstellt am 08.02.2014 um 18:40 Uhr von AlterMann
Tscha, das passiert, wenn man nicht selbst vorher ins gesetz schaut... Tschuldigung.
Erstellt am 08.02.2014 um 20:12 Uhr von Hartmut
Hallo Anatolin, bleibt noch kurz zu ergänzen, dass du nur 8 Stützunterschriften sammeln gehen musst, und nicht 9. Denn du darfst dich gern selbst unterstützen. ;)
Erstellt am 08.02.2014 um 22:32 Uhr von Dustin
Habe erst das Seminar des betribsratwahlkomession gehabt da hieß es 5% oder 50 Stimmen musst aber aufpassen das die Kollegen nur auf einen Zettel unterschreiben wenn die auf 2 Zettel unterschreiben zählt nur eine Unterschrift
Es geht aber auch 2 Unterschriften von dem Gewerkschafts Vertretern in deinem Betrieb