Neuwahl Betriebrat
Hallo, ist es zulässig das im Wahlvorstand der Alte Betriebsrat mit vertreten ist. (wegen Manipulation?)
Community-Antworten (4)
07.02.2014 um 13:01 Uhr
Ja, manchmal geht es gar nicht anders. Wenn du vorher hier mal bissel geblättert hättest ... da ist genau diese Frage mehrmals ausführlich beantwortet.
07.02.2014 um 14:04 Uhr
dennis, welche Art von Manipulation befürchtest Du denn, erklär das doch mal bitte.
07.02.2014 um 14:17 Uhr
Wer leitet wohl die Wahl ein, wenn es einen Betriebsrat schon gibt? Der vorhandene Betriebsrat. Und warum sollte er nicht auf der Liste sein. Wenn du ihn nicht traust, nimm einen Tag Urlaub und überwache die Auszählung...
07.02.2014 um 16:33 Uhr
Ok, ich gebe ja zu, wenn man dieses Forum liest, dann kann man schon den Eindruck bekommen, dass es bei BR-Wahlen gang und gäbe sei, Urkundenfälschungen zu begehen und der WV keine andere Funktion habe, als unliebsame Listen abzuwehren. Möglicherweise ist das in den Betrieben vieler derer die hier schreiben auch so.
Ich erlaube mir aber, eine andere Sicht darauf zu haben: Wer hat denn das größte Interesse daran, eine unangreifbare BR-Wahl zu bekommen? Das sind doch diejenigen die sich im BR engagieren wollen. Also auch die bisherigen BRM die gerne weitermachen wollen. Wer hat denn schon Erfahrungen mit den Fallstricken des BetrVG und der WO gemacht? Doch die BRM.
Von daher dürften häufig die BRM am ehesten qualifiziert sein, die Wahl zu organisieren.
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