Wahlberechtigung
BR-Wahl am 11.03.2014. MA hat gekündigt zum 31.03.2014. AG hat ihn daraufhin unwiderruflich freigestellt. Nun ist er am 11.03. ja noch MA, aber unwiderruflich freigestellt. Darf der Kollege mitwählen??
Community-Antworten (1)
07.02.2014 um 10:25 Uhr
unwiderruflich freigestellte dürfen nicht mehr wählen.
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