Erstellt am 07.02.2014 um 06:12 Uhr von Rattle
Hallo,
listen gibt es auch im netz oder gewerkschaft, man kann sie auch selber erstellen, der WV ist für die durchführung der wahl verantwortlich und sonst nichts.
stützunterschriften werden in den pausen vor oder nach der arbeit gesammelt ansonsten kann es konsequenzen nach sich ziehen.
MFG
Erstellt am 07.02.2014 um 07:49 Uhr von Hartmut
Das ist so pauschal nicht ganz richtig, Rattle. Solange die Arbeitnehmer dadurch nicht von der Arbeit abgehalten werden, wird ein seriöser Arbeitgeber nichts gegen Unterschriftensammeln während der Arbeitszeit einzuwenden haben. Man sollte das nur vorher geklärt haben.
Erstellt am 07.02.2014 um 08:45 Uhr von Rattle
Hallo,
Hartmut, hast natürlich recht wenn der Arbeitgeber das mitmacht, aber im allgemeinen ist es nicht so, es besteht kein rechtlicher anspruch.
MFG
Erstellt am 07.02.2014 um 09:56 Uhr von kikki
Kann der WV eine Liste für ungültig erklären wenn alle Stützunterschriften während der AZ gesammelt wurden?
Erstellt am 07.02.2014 um 10:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (kikki):
"Kann der WV eine Liste für ungültig erklären wenn alle Stützunterschriften während der AZ gesammelt wurden?"
Nein!