Erstellt am 06.02.2014 um 15:45 Uhr von newlady
Stand nur "Meggi" oder auch der Familienname dabei und hat "Meggi" auch unterschrieben,
Wenn ja, warum sollte Liste ungültig sein (auch wenn Unterstützer Familienname/Vorname vertauscht haben. Die Willenserklärung ist doch eindeutig, es sei denn, ihr habt noch
eine "Meggi". Könnt auch noch Namen auf "Margarete" ändern.
Erstellt am 06.02.2014 um 15:55 Uhr von datelchen
Ihr Nachname stand auch auf der Liste,und eine weitere Meggi gibt's bei uns nicht.
Ich frage deshalb,weil es ja sein kann,daß es Leute geben könnte,die Möglichkeiten suchen,gegen die Liste(welche schon vom WV genehmigt wurde) irgendwie noch Einspruch zu erheben...
Erstellt am 06.02.2014 um 16:01 Uhr von polybär
@datelchen,
ich meine nicht das die Liste anfechtbar ist. Die Peronen gibt es ja und die Namen stimmen. Und solange Maggi nicht Ruft ICH bin im Nachteil weil mich keiner unter diesem Namen kennt ist es kein Problem
Erstellt am 06.02.2014 um 16:17 Uhr von gironimo
Ich sehe da auch keine Problem. Auch nicht bei den verdrehten Namen.
Es geht ja lediglich darum, dass die jeweiligen Personen unmissverständlich identifiziert werden können.
Erstellt am 06.02.2014 um 16:49 Uhr von Pjöööng
Wenn die Person unter dem Namen im Betrieb bekannt ist, dann spricht wirklich nichts dagegen.
Es gibt ja auch durchaus Fälle bei denen jemand eben nur unter seinem inoffiziellen Rufnamen bekannt ist und der richtige Name eher zu Verwirrung führt.