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Vorschlagsliste/Stützunterschriften anfechtbar, weil ..... ???

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datelchen
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Thematik: Auf der Wahlvorschlagsliste steht eine Kollegin nur mit der Kurzform ihres Vornamens(Meggi anstatt Margarete). Kann die Liste deshalb angefochten werden? Desweiteren haben 2 Kollegen bei den Stützunterschriften anstelle[ Familienname,Vorname] erst ihren Vornamen, dann den Familiennamen eingetragen. Ist dann die Stützunterschrift ungültig/anfechtbar??

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Community-Antworten (5)

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newlady

06.02.2014 um 16:45 Uhr

Stand nur "Meggi" oder auch der Familienname dabei und hat "Meggi" auch unterschrieben, Wenn ja, warum sollte Liste ungültig sein (auch wenn Unterstützer Familienname/Vorname vertauscht haben. Die Willenserklärung ist doch eindeutig, es sei denn, ihr habt noch eine "Meggi". Könnt auch noch Namen auf "Margarete" ändern.

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datelchen

06.02.2014 um 16:55 Uhr

Ihr Nachname stand auch auf der Liste,und eine weitere Meggi gibt's bei uns nicht. Ich frage deshalb,weil es ja sein kann,daß es Leute geben könnte,die Möglichkeiten suchen,gegen die Liste(welche schon vom WV genehmigt wurde) irgendwie noch Einspruch zu erheben...

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polybär

06.02.2014 um 17:01 Uhr

@datelchen, ich meine nicht das die Liste anfechtbar ist. Die Peronen gibt es ja und die Namen stimmen. Und solange Maggi nicht Ruft ICH bin im Nachteil weil mich keiner unter diesem Namen kennt ist es kein Problem

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gironimo

06.02.2014 um 17:17 Uhr

Ich sehe da auch keine Problem. Auch nicht bei den verdrehten Namen.

Es geht ja lediglich darum, dass die jeweiligen Personen unmissverständlich identifiziert werden können.

P
Pjöööng

06.02.2014 um 17:49 Uhr

Wenn die Person unter dem Namen im Betrieb bekannt ist, dann spricht wirklich nichts dagegen.

Es gibt ja auch durchaus Fälle bei denen jemand eben nur unter seinem inoffiziellen Rufnamen bekannt ist und der richtige Name eher zu Verwirrung führt.

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