Folgende Thematik:
Auf der Wahlvorschlagsliste steht eine Kollegin nur mit der Kurzform ihres Vornamens(Meggi anstatt Margarete).
Kann die Liste deshalb angefochten werden?
Desweiteren haben 2 Kollegen bei den Stützunterschriften anstelle[ Familienname,Vorname] erst ihren Vornamen, dann den Familiennamen eingetragen.
Ist dann die Stützunterschrift ungültig/anfechtbar??