Erstellt am 06.02.2014 um 09:43 Uhr von Oblatixx
Wenn es in die terminliche Abfolge passt? Warum nicht?
Erstellt am 06.02.2014 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Davon würde ich die Finger lassen.
Der Arbeitgeber setzt sich hier unter Umständen dem Vorwurf aus, in die BR-Wahl einzugreifen.
Der WV setzt sich dem Vorwurf aus, die Briefwahlunterlagen unter Umständen nicht unverzüglich versandt zu haben und außerdem erhält der Arbeitgeber damit zumindest die Information, wer Briefwahl beantragt hat. Das geht ihn nichts an.
Und letztendlich: Was macht Ihr wenn ein Briefwähler später moniert, dass er die Briefwahlunterlagen nicht bekommen hat. Ihr könnt nicht einmal bezeugen dass Ihr diese auf den Postweg gegeben habt (weil Ihr genau das nicht getan habt).
Erstellt am 06.02.2014 um 10:14 Uhr von gironimo
Ich bin auch der Meinung, dass die Briefwahlunterlagen unbedingt separat zu verschicken sind.
Erstellt am 06.02.2014 um 11:03 Uhr von Oblatixx
Ok, besser ist das bestimmt.
Ich kann mir eben auch andere Gegebenheiten vorstellen, denn der AG verschickt keine Post persönlich. Kann also auch keine Informationen daraus ziehen.
Und wenn er schlau ist, dann weiß er eh, wer Briefwahlunterlagen bekommt.
Erstellt am 06.02.2014 um 13:44 Uhr von Pjöööng
Zitat (Oblatixx):
"denn der AG verschickt keine Post persönlich."
Zitat (tigrib):
"z.B. zusammen mit den Lohnunterlagen versenden"
@Oblatixx,
jetzt bin ich doch mal neugierig wie Euer Arbeitgeber das mit den Lohnunterlagen handhabt, wenn er diese nicht persönlich verschickt. Werden die per Wurfpost an alle interessierten Haushalte verteilt?