W.A.F. LogoSeminare

Rücktritt des Wahlvorstands

O
Oldenbürger
Nov 2016 bearbeitet

Was passiert eigentlich, wenn der Wahlvorstand zurücktritt? Wird die Wahl dann abgebrochen?

1.58902

Community-Antworten (2)

P
pemahu

05.02.2014 um 20:50 Uhr

Nein, kein Abbruch der Wahl. Wenn alle Mitglieder des WV ihr Amt niederlegen, oder nicht genügend Ersatzvertreter zur Verfügung stehen, muss der BR Wahlvorstände nachnominieren!

S
SCENIC

06.02.2014 um 13:36 Uhr

Ich behaupte, dass das BetrVG einen Rücktritt, eine Abberufung oder sonstwas nicht vorsieht!

Ihre Antwort