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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachfrist Einreichung Vorschlagsliste bei genügend Bewerber

P
Pittbüren
Nov 2016 bearbeitet

Es geht um die Nachfrist zur Einreichung der Vorschlagsliste. Kann ich auch eine Nachfrist setzen, obwohl genügend Bewerber auf der Liste stehen ? Ein Mitarbeiter, der sich aufstellen lassen will, ist in diesem Zeitraum (14 Tage) nicht da bzw. krank. Wir vom Wahlvorstand möchten aber ermöglichen, dass er sich auch aufstellen lassen kann.

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Community-Antworten (2)

O
Oblatixx

05.02.2014 um 17:25 Uhr

Diese Möglichkeit hat er gehabt. Die Nachfrist dient ausschließlich dazu, genügend Kandidaten zur vorgeschriebenen Betriebsratsgröße zu bekommen. Da hat er einfach Pech gehabt und sollte es in 4 Jahren klüger anstellen.

H
Hoppel

05.02.2014 um 20:47 Uhr

@ Pittbüren

Ich verstehe das Problem nicht! Der Kollege kann doch seine Zustimmungserklärung schriftlich erklären und im Vorfeld abstimmen, auf welcher Liste er kandidieren will. Dann wird die Zustimmungserkärung halt separat beigefügt, so wie es eh in der Wahlordnung gefordert ist.

Aber eine Nachfrist darf aus diesem Grund natürlich nicht gesetzt werden!!!

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