Erstellt am 05.02.2014 um 16:25 Uhr von Oblatixx
Diese Möglichkeit hat er gehabt.
Die Nachfrist dient ausschließlich dazu, genügend Kandidaten zur vorgeschriebenen Betriebsratsgröße zu bekommen.
Da hat er einfach Pech gehabt und sollte es in 4 Jahren klüger anstellen.
Erstellt am 05.02.2014 um 19:47 Uhr von Hoppel
@ Pittbüren
Ich verstehe das Problem nicht! Der Kollege kann doch seine Zustimmungserklärung schriftlich erklären und im Vorfeld abstimmen, auf welcher Liste er kandidieren will. Dann wird die Zustimmungserkärung halt separat beigefügt, so wie es eh in der Wahlordnung gefordert ist.
Aber eine Nachfrist darf aus diesem Grund natürlich nicht gesetzt werden!!!