Wir haben im Betrieb seit 3 Monaten eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma. Auch zur BR-Wahl am 13.3.2014 wird sie noch hier sein. Kann sie wählen oder muss sie über den Wahltag hinaus noch eine betimmte Zeit beschäftigt sein?
Erstellt am 05.02.2014 um 19:14 Uhr von pemahu sie bleibt bis zu ihrem Ausscheiden auf der Wählerliste und kann somit wählen