@Nubbel
„das ist ja wohl der größte dummfug des abends“
Dummfug ist hier nur, dass du alles in einen Pott wirfst und keine Unterschiede machst, die aber zu recht bestehen.
Das von dir hier Aufgeführte, ist zwar im Grundsatz richtig, gilt aber nur bei einer eindeutig vorliegenden Verhinderung und nicht bei einer Fiktiven. Auch ist sie stark abhängig von hier entstehenden Zeiträumen.
So kann von kurzfristigen Verhinderungen kein Recht abgeleitet werden, jetzt frei wie ein ordentliches BRM zu agieren und alles umreißen zu wollen, weil sich gerade die Chance hierzu ergibt.
Ich also an der Stechuhr warte, bis sich das BRM ausgestempelt hat, um dann sofort tätig zu werden und damit dann auch sofort die Rechte eines BRM mitzunehmen. Ganz so läuft der Hase bestimmt nicht.
Auch dein eingestellter Link, der im Übrigen der Museumstür schon sehr nahe ist, ändert hieran nichts.
Hat das BAG mit dem Urteil vom 8.9.2011, 2 AZR 388/10 – hier noch einen Persilschein ausgestellt, so hat der gleiche Senat - hier auch die gleichen Personen - diesen verzapften Mist, mit dem dann natürlich auch einige Referenten durchs Ländle gezogen sind und dieses verbreitet haben, mit dem Urteil vom 19.4.2012, 2 AZR 233/11- Rdn 40 FF wieder geradegebogen.
Also nicht immer gleich mit dummfug daherkommen und nicht nur mit ein paar Basics in den Raum werfen, sondern sich auch einmal intensiver mit den Inhalten beschäftigen.
@pemahu
Mach es dir hier doch nicht so schwierig!
Es ging doch überwiegend nur um die Frage, ob es ein genereller Verhinderungsgrund ist oder nicht.
Diese Frage dürfte eigentlich klar sein. Generell ist er es nicht. Da es sich hier aber nicht um Arbeitszeiten, sondern um Zeiten von Freizeit handelt, könnte es immer einer sein. Hier halt abhängig von der Entscheidung des betroffenen BRM.
Wenn es also erklärt nicht zur Sitzung zu kommen, ist er als begründet verhindert einzustufen. Würde er dieses während der AZ erklären, würde er seine Pflichten verletzen und es würde keine Verhinderung vorliegen. Also kein EMG.
Keinesfalls aber rückt ein EMG automatisch in den BR, weil sich gerade das ordentliche in einer Freizeit befindet. Es rückt immer erst dann nach, wenn eine Verhinderung auch wirklich vorliegt. Dass dieses dann auch automatisch geschieht, hat mit dem Grundproblem an sich allerdings recht wenig zu tun.