Ist eigentlich die Abwesenheit eines BR (gleichzeitig im Betriebsausschuss) infolge Teilzeit (4-Tage-Woche, freitags nie) ein Grund, jeden Freitag formal einen Ersatzvertreter in den Betriebsrat und in den Betriebsausschuss "aufzunehmen"?

Oder nur bei Einladung (Sitzung am Freitag) oder grundsätzlich nicht, da nicht die üblicherweise aufgezählten Gründe (Urlaub, Krankheit usw.) fürs Nachrücken vorliegen?