W.A.F. LogoSeminare

Stellenausschreibung auch für Leiharbeiter???

A
autsch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

heute habe ich auch mal wieder eine Frage. Folgendes haben wir vor. Wir wollen jetzt eine Betriebsvereinbarung zum Thema Stellenausschreibung aufstellen. Muss da dann auch direkt drinnen steht das diese BV auch zu beachten ist, das wenn Stellen durch Leiharbeiter besetzt werden sollen eine Ausschreibung zu erfolgen hat? Wollen unsere GF nicht gleich mit der Nase drauf stoßen was wir zukünftig planen. Hintergrund ist das wir in naher Zukunft Leiharbeiter als Festangestellte bei uns reinkriegen wollen. was aber unsere GF nicht gefällt und auch gesagt hat das es keine Einstellungen geben wir. Nun ist es ja so das wenn bei der Zustimmungseinholung zur Einstellung eines Leiharbeiters die Zustimmung von uns verweigert wird nach §99Abs.2nr. 5 dann ist es für den GF schwieriger dagegen vorzugehen. Wir haben ja dann immer den Beweis das die Stelle ja dauerhaft da ist.

65802

Community-Antworten (2)

L
Lernender

04.02.2014 um 14:09 Uhr

wollt ih die BV mit euch abschließen oder mit dem AG? Wollt ihr Auswahlrichtlinien oder wollt ihr den Inhalt von Stellenausschreibungen regeln?

G
gironimo

04.02.2014 um 16:34 Uhr

Weder eine Stellenbeschreibung noch Ausschreibung ist ein Garant dafür, dass die Stelle dauerhaft da ist.

Und wie Lernender schon andeutet: Im § 99 Abs. 2 Nr.5 BetrVG geht es um eine Stellenausschreibung im Sinne des § 93 BetrVG.

Eine derartige Ausschreibung kann der BR verlangen. Dazu bedarf es keiner BV (man kann eine abschließen, wenn man will). Ich kann aber nicht erkennen, dass eine Stellenausschreibung Leih-AN verhindert.

Und eine BV über Stellenbeschreibungen muss der AG nicht mit Euch abschließen. Bestenfalls im Zusammenhang mit anderen mitbestimmungspflichtigen Punkten.

Ihr solltet nach anderen Wegen suchen.

Ihre Antwort