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Dürfen Masterranten waehlen ?

B
balkes
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns wurde jetzt ein Masterrand eingestellt, der waere auch 6 monate bei uns beschaeftigt werden. Frage: durfen Masterranten waehlen ??

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Community-Antworten (3)

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Oblatixx

04.02.2014 um 13:54 Uhr

Es geht doch nicht um die Ausbildung, die einer hat, sodern ausschließlich darum, ob er in dieser Zeit leitender Angestellter ist. Ich denke mal nicht ... ;))

W
wischwasch

04.02.2014 um 16:42 Uhr

Ich weiß zwar nicht, was ein Masterrand ist - aber wenn es so etwas wie ein Doktorand ist, dann eher nicht (Doktoranden sind keine Arbeitnehmer).

http://www.betriebsratswahlen.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/11/Checkliste_Wer_zaehlt_zur_Betriebsgroesse.pdf

H
Hartmut

04.02.2014 um 19:55 Uhr

Hallo balkes, es kommt drauf an. Ein Masterand ist ein Student, der den akademischen Grad 'Master' anstrebt, vergleichbar mit dem ehemaligen Diplom. Es kommt jetzt drauf an, was er macht, schreibt Scheriau ('Durchführung der Betriebsratswahl', 3. Aufl., Autorenverlag, unter Bezug auf Fitting):

Studenten seien normale Arbeitnehmer des Betriebs. Die Sonderregeln der Sozialversicherung berühren nicht ihre Arbeitnehmereigenschaft.

ABER: Wenn sie nur kommen, um im Betrieb ihre Master-, Bachelor-, Magister- oder sonstige Arbeit zu schreiben, seien sie nicht eingegliedert und folglich keine Arbeitnehmer.

Ich denke mal, da euer Masterand volle 6 Monate beschäftigt ist und daher offenbar mehr tut als an der Masterarbeit zu schrauben, tut der WV gut daran, ihn wählen zu lassen.

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