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Kündigungsschutz innerhalb der Probezeit

W
wasnun
Nov 2016 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat eine Liste zur Betriebsratswahl aufgestellt und fristgemäß beim Wahlvorstand eingereicht. Der Mitarbeiter hat nun innerhalb seiner Probezeit eine Kündigung erhalten. Das er gefährdet war wusste er schon zum Zeitpunkt der Einreichung der Liste. Hat er einen besonderen Kündigungsschutz?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

04.02.2014 um 12:48 Uhr

Ist er denn zum Wahltag überhaupt schon 6 Monate dabei?

Ansonsten wirkt der K-Schutz aus dem § 15 KSchG auch in der Probezeit.

Er muss halt den Rechtsweg beschreiten.

W
wasnun

04.02.2014 um 13:33 Uhr

ja er ist am 01.03.2014 6 Monate dabei. Die Wahl ist später. Wieso meinst du § 15 gilt innerhalb der Probezeit und warum muss der AG nicht die Zustimmung ersetzen lassen?

G
gironimo

04.02.2014 um 16:52 Uhr

Im $ 15 KSchG heißt es : " Die Kündigung (....) eines Wahlbewerbers (ist) vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. (...)

Eine Einschränkung gibt es da nicht.

warum muss der AG nicht die Zustimmung ersetzen lassen< Er hat es nun mal nicht getan.

Die Kündigung hat derjenige erhalten (wie Du schreibst) - also bleibt einzig und allein die Klage beim Gericht; und zwar innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Von selbst erledigt sich das nicht.

Der Kollege sollte den Rechtschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen.

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