Erstellt am 25.01.2014 um 19:08 Uhr von Kölner
Regelmäßig geht das ja nicht: Man muss erst 6 Monate im Betrieb sein um das passive Wahlrecht zu haben.
Erstellt am 25.01.2014 um 19:20 Uhr von neskia
§ 8 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören
kann dir vllt helfen: Wenn du einen pflegebedürftigen Angehörigen hast beschäftiige dich mit §5 des PflegeZG. Damit kannst du über die Probezeit kommen.
Erstellt am 25.01.2014 um 21:38 Uhr von Tommyh
Ha doch wärs möglich wenn der AN vorher als Leiharbeiter im Betrieb war oder der Betrieb neu gegründet wurde. Bauch sagt aber das Betriebsräte nur ausserordentlich gekündigt werden dürfen also auch in der Probezeit nicht. Wie gesagt nur Bauchgefühl :-)
Erstellt am 26.01.2014 um 08:16 Uhr von Oblatixx
Wie immer wird in einem solchen "Spezialfall" ein Richter entscheiden müssen.
Erstellt am 26.01.2014 um 08:48 Uhr von wischwasch
Wieso ein Richter? Wenn tatsächlich die Wählbarkeit schon besteht, so wie Tommyh es schreibt, kann der Kollege BR werden - er hat dann den vollen Schutz.
Erstellt am 26.01.2014 um 10:14 Uhr von schmitti
Und wenn es eine Kollegin ist und diese schwanger wird, ist es ehe mit einer Kündigung zu 99,9999% vorbei. Dieses ist der beste Kündigungsschutz.
Erstellt am 26.01.2014 um 11:41 Uhr von Bastian
Hat der br kandidat der noch in der probezeit ist ein jahresvertrag???
Den selbst wenn er zugelassen ist zur wahl bringt im der sonderkündigungsschutz dann nix.
Gruss basti
Erstellt am 26.01.2014 um 16:49 Uhr von Thomass
Also ich habe einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Ist es so trotzdem möglich, nach 6 Monaten BR Mitglied zu werden?
Vorher dort gearbeitet habe ich nicht, und neu ist der Betrieb auch nicht
Erstellt am 26.01.2014 um 16:58 Uhr von Tommyh
Ja klar kannst Du mit einem befristeten Vertrag nach 6 Monaten Dich aufstellen lassen aber dies führt nicht automatisch zu einem unbefristeten Vertrag