Guten Abend zusammen,

ich habe mal aus purem Interesse eine ganz grundsätzliche Frage: Wenn ein Mitarbeiter neu in eine Firma kommt, hat er ja zuerst einmal eine 6-monatige Probezeit, und den Kündigungsschutz hat er auch erst nach 6 Monaten. Ist es grundsätzlich möglich, dass dieser Mitarbeiter bereits während seiner Probezeit Betriebsratmitglied sein kann, und hat er dann auch den betriebsratsbedingten Kündigungsschutz? Was geht dann vor? Das für den Arbeitgeber geltende Kündigungsrecht, dass er den neuen Mitarbeiter während der Probezeit jederzeit ohne Begründung kündigen kann, oder hat dieser in der Probezeit befindliche Mitarbeiter bereits den Kündigungsschutz aufgrund seiner BR-Mitgliedschaft?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

Thomas