Muss der Wahlvorstandvorsitzende die die Schulung für Wahlvorstände beim Arbeitgeber beantragen?
Muss der Wahlvorstandvorsitzende die die Schulung für Wahlvorstände beim Arbeitgeber beantragen oder nur mitteilen, dass eine Schulung (bei uns für 5 Wahlvorstände) erforderlich ist und gebucht wurde?
Community-Antworten (1)
03.02.2014 um 11:40 Uhr
Da der AG ja zahlen muss, sollte er zuvor der Kostenübernahme zugestimmt haben. So gesehen muss man natürlich nichts "beantragen" (sondern den AG auffordern es zu tun). Aber nur mitteilen ist etwas wenig. Wenn es bei Euch im Betrieb bereits einen BR gibt, frage ihn, wie bei Euch das Procedere bei BR-Seminaren ist. So machst Du es dann auch.
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