Muss der Wahlvorstandvorsitzende die die Schulung für Wahlvorstände beim Arbeitgeber beantragen?
Muss der Wahlvorstandvorsitzende die die Schulung für Wahlvorstände beim Arbeitgeber beantragen oder nur mitteilen, dass eine Schulung (bei uns für 5 Wahlvorstände) erforderlich ist und gebucht wurde?
Community-Antworten (1)
03.02.2014 um 11:40 Uhr
Da der AG ja zahlen muss, sollte er zuvor der Kostenübernahme zugestimmt haben. So gesehen muss man natürlich nichts "beantragen" (sondern den AG auffordern es zu tun). Aber nur mitteilen ist etwas wenig. Wenn es bei Euch im Betrieb bereits einen BR gibt, frage ihn, wie bei Euch das Procedere bei BR-Seminaren ist. So machst Du es dann auch.
Verwandte Themen
1.betriebsratwahl
Älterhallo zusammen, 1.wo steht eigenlich, dass nur der wahlvorstandvorsitzende die wahl eröffnen darf? ich kann die aussage eines bekannten nirgendwo wiederfinden! 2.muß der wahlvorstandvorsitzende die
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRV verweigert Betriebsverfassungsrecht-Schulung, wie vorgehen?
ÄlterHallo, ich als neuer BRM habe noch keine BVR Schulung gehabt und wenn ich mein Wunsch dem BRV erwähne (ich habe bei W.A.F. eine passende Schulung schon ausgewählt, jedoch wurde diese mit "das machen w
Chef zwingt BR zum stornieren einer Schulung
ÄlterBR hat in einer Sitzung beschlossen, das Mitglieder zur Schulung gehen. Beschluss ist in den m Betrieb befindlichen Briefkasten für das Personalbüro geworfen worden. Schulung ist in 1 Monat. Nach 2 Wo
Unverzüglichkeit der Einleitung von BR Wahlen?
ÄlterWie versteht Ihr den Passus im § 21a Abs. 1 Satz 2 BetrVG: "Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen." Kann der sich im Übergangsmandat befindliche BR da noch woc