Wie versteht Ihr den Passus im § 21a Abs. 1 Satz 2 BetrVG:

"Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen."

Kann der sich im Übergangsmandat befindliche BR da noch wochenlang so tun als wenn nichts wäre? Anstatt Wahlvorstände zu bestellen lieber mal noch Seminare beschließen? Was wäre auch, wenn der BR einen Beschlussantrag nach Wochen des Beginns des Übergangsmandates zur unverzüglichen Einsetzung der Wahlvorstände einfach ablehnt?

Gibt es zu solchen Fällen BAG Beschlüsse?