Erstellt am 02.02.2014 um 15:02 Uhr von nicoline
*Teile des BR´s haben zwei getrennte Listen *
Rechtlich kein Problem.
*mit beiden Listen wähend der Arbeitszeit durch die Hallen gelaufen um Unterstützungunterschriften zu sammeln*
Wo kein Kläger da kein Richter. Bei einem toleranten AG kein Problem, solange alle "Listenwerber" gleich behandelt werden.
*Gleichzeitig sagt sie aber den Kollegen die beide Listen zur Unterstützung unterschrieben haben, dass sie keine weiteren Listen unterschreiben dürfen und auch nur diese eine dieser Liste wählen dürfen.*
Bisschen unglücklich ausgedrückt, aber, rein rechtlich ist es tatsächlich so, dass man nur eine Liste mit seiner Unterschrift stützen darf. Steht auf 2 Listen die gleiche Unterschrift, muss der WV aufforden, sich für eine Liste zu entscheiden. Kann der Unterschreiber sich nicht entscheiden, gilt die Unterschrift auf der Liste, die zuerst eingereicht wurde und wird auf der anderen gestrichen.
Erstellt am 02.02.2014 um 16:10 Uhr von kratzbuerste
*sagt sie aber den Kollegen die beide Listen zur Unterstützung unterschrieben haben...*
Die wird doch die Kollegen nicht überredet haben, beide Listen zu unterschreiben? Das ist ja dann schon falsch, da jeder nur einmal unterschreiben kann ... aber das ist ja nicht Dein Problem.
Erstellt am 03.02.2014 um 11:43 Uhr von Oblatixx
> dass man nur eine der beiden Listen wählen darf aber nur die wo sie für die Unterstützung gegeben haben.
Und das ist nun wieder halber Unsinn. OK ist, dass man nur eine Liste wählen darf.
Unsinn ist, dass es die mit der Stützunterschrift ist. Bei der Wahl kannst Du dir aus allen vorgegebenen Listen die schönste, sauberste, interessanteste, bunteste, bekannteste Liste raussuchen und sie wählen.