Hallo liebe BR-Gemeinde,
in unserem Betrieb mit 154 Mitarbeitern(173,wenn man die Leiharbeiter mitzählt) wird im März der neue BR gewählt.
Ich bin im Wahlvorstand und hab da nun-mal wieder,lach-eine Frage.
Wie viele Unterschriften werden denn auf der Wahlvorschlagsliste nun gebraucht?im BetrVG §14 Abs.4 heißt es,die Liste müsse von einem zwanzigstel der Belegschaft unterschrieben sein,laut Wahlvorschlagsliste braucht aber jeder Kandidat nur eine Unterschrift (abgesehen von seiner eigenen,mit der er seinem Vorschlag zustimmt).
Bin da jetzt ein bißchen durcheinander....
Reichen die insgesamt 28 Unterschriften oder müssen es mehr sein???
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und bedanke mich im Voraus!