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Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages

V
Vorbild
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Arbeitnehmer einen Kalendarisch befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf kündigen?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner Akzeptiert

01.02.2014 um 09:41 Uhr

Kommt drauf an. In der Regel ja, wenngleich dann eine entsprechende Klausel im AV oder TV enthalten sein muss.

F
Farce

01.02.2014 um 23:21 Uhr

Hier kehrst Du die Regel aber um. In der Regel nein, es sei denn……

G
ganther

02.02.2014 um 02:58 Uhr

Farce: quatsch! So dumm sind AG nicht. Natürlich wird in der Regel die Möglichkeit zur Kündigung vereinbart.

F
Farce

02.02.2014 um 17:18 Uhr

Deswegen ist es noch lange kein Quatsch.

Es ist hier auch nicht wichtig, ob hier jemand dumm ist oder nicht.

Die Regel ist halt die, dass im Normalfall ein zeitlich befristeter Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Ablauf kündbar ist und nicht generell. Dass man dieses dann wieder mit Tausend Möglichkeiten aushebeln kann, ändert aber nichts am Grundsätzlichem.

Also nicht immer gleich von Quatsch Reden, sondern lieber erst die Grundsätze erforschen.

G
ganther

02.02.2014 um 18:40 Uhr

Dann eben kein quatsch aber du zeigst dass du von der Praxis keine Ahnung hast. .. besser so?

F
Farce

02.02.2014 um 18:53 Uhr

Wenn ich keine Ahnung von der Praxis habe, ist das ja in Ordnung. Es reicht ja vollkommen, dass du sie hast… Und wenn ich mir deinen Text so anschaue, reicht deine Ahnung ja für alle hier…..nicht besser so, eher vieeeel schlechter……

G
ganther

02.02.2014 um 19:21 Uhr

Getroffene Hunde bellen. ...

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