Unterschriftenregelung mit Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen ohne BR Beteiligung?
Unser AG hat eine Unterschriftenregelung an alle AN geschickt ,die die Berechtigung für Verkäufe regelt. Die Mitarbeiter sollen unterschreiben diese erhalten zuhaben und steht dort: "Darüber hinaus bestätige ich dahingehend belehrt worden zu sein, dass ein Verstoß hiergegen eine Schadensersatzpflicht und massive arbeitsrechtliche Konsequenzen begründen kann." Wir als BR wurden nicht informiert und mein Bauchgefühl sagt mir das wir hätten beteiligt werden müssen. Zur Info, ich arbeite im Handel und hier geht es um die Gewinnspannen bei den VK Aufträgen, wobei das auch Mitarbeiter unterschreiben sollen die nix mit der Angebotserstellung und den Preiszusagen zu tun haben.
Community-Antworten (6)
31.01.2014 um 18:25 Uhr
Nichts gegen klare Unterschriftenregelungen. Da bin ich bei Dir. >Jeder AN muss wissen was er darf und was er nicht darf.< schreibst Du ganz richtig - aber weiß er es?
Offensichtlich ist beim Fragesteller unklar, ob vielleicht doch der BR gefordert ist. So gesehen kennen wir weder das Schreiben noch was sonst noch so Drumherum gelaufen ist.
Worauf ich hinaus wollte ist eigentlich eher, dass bestätigt wird, dass man "belehrt" wurde - aber ist es so? Und waren diese Belehrungen auch klar und eindeutig genug?
Der BR muss ja nicht erst dann aktiv werden, wenn er in einer Angelegenheit ein verbrieftes Mitbestimmungsrecht hat, oder wenn das Kind schon im Brunnen liegt. Vielmehr hat der BR auch allgemeine Aufgaben ( Maßnahmen, die den AN dienen (...)). Und die sehe ich schon dann, wenn er erkennt, dass es Stolperfallen, Ungereimtheiten und Sollbruchstellen gibt.
Darum finde ich es richtig, wenn der BR diesen Vorgang näher unter die Lupe nimmt. Kann ja sein, dass er zu den Schluss kommt, dass alles o.k. ist.
31.01.2014 um 15:18 Uhr
Wie soll man hier antworten? Viel zu wenig Sachverhalt um eine verlässliche Aussage zu generien.
Berechtigung für Verkäufe? Was soll verkauft werden, meinen Firmenlaptop, meinen Schreibtisch, die Bratwurst aus der Kantine? Was machen die MA hauptberuflich, auf was stützt sich der Verkauf, welcher Verstoß muss begangen werden um eine Konsequenz erwarten zu können. Und und und..
31.01.2014 um 15:20 Uhr
Dabei könnte es sich um Arbeitsanweisungen handeln, diese sind nicht mitbestimmungspflichtig.
31.01.2014 um 16:19 Uhr
Kann so sein. Aber das Schreiben enthält ja auch Sanktionen.... bzw. Androhungen
Fragen über Fragen.
Wenn Ihr nicht informiert worden seit, heißt es wieder einmal den Informationen hinterher laufen. Macht gegenüber dem AG Euren Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG geltend.
Er soll Euch im Detail das Schreiben erläutern und seine Rechtsauffassung darlegen. Die Infos müssen dann schon so genau sein, dass Ihr wisst, ob Eure Rechte berührt sind oder nicht.
Insbesondere sollte hinterfragt werden, was es mit der Bemerkung " bestätige ich dahingehend belehrt worden zu sein...." so auf sich hat. Ist denn eine Belehrung erfolgt? Ist denn gesagt worden, welche Verstöße welche Folgen konkret hat? Kann derjenige, der da unterschreibt wissen, was ihn wann erwartet? usw.
31.01.2014 um 17:03 Uhr
@gironimo
Dein letzter Absatz löst aber auch kein MBR aus. Außerdem sagt der AG völlig zu Recht nicht welches Verhalten welche Folge hat. Der AG hat gerade bei solchen Maßnahmen immer den Einzelfall mit allen besonderen Umständen zu beachten und dann muss er entsprechend reagieren.
Aus meiner Sicht ist es nicht verkehrt, dass der AG klare Unterschriftsregelungen hat. Jeder AN muss wissen was er darf und was er nicht darf. Und dass der AG darauf hinweist dass Verstöße Kopnsequenzen ist durchaus nachvollziehbar.
01.02.2014 um 02:06 Uhr
dann sind wir - mal wieder - nicht weit auseinander
dass der BR versucht hier Unklarheiten auszuräumen ist völlig ok. Ich wollte ja nur erklären, dass es hier in der Natur der Sache liegt, dass es bei sowas kein klares Kuchenrezept geben kann ;)
Verwandte Themen
Neue Unterschriftenregelung - muß diese auch per Beschluss verabschiedet werden?
Moin, ist eine neue Unterschriftenregelung seitens des AG nur zu Informationpflicht vorzulegen oder muß diese auch per Beschluss verabschiedet werden?! Gruß
Mobbingvorwurf gegen BR-Mitglied und Androhung rechtlicher Schritte durch GL - Wie soll ich darauf reagieren?
Guten Abend zusammen, Ein Kollege weigert sich, eine ihm aufgetragene Arbeit zu verrrichten,mit dem Argument diese sei zu gefährlich, obwohl er ähnliche Arbeiten seit 20 Jahren -bisher ohne Klagen- d
Müssen wir die Kundenkarte dem Kunden aufzwingen?
Hallo, bin BR in einer Filiale im Einzelhandel. In diesem Unternehemen gibt es eine Kundenkarte auf die die Geschäftsleitung großen wert legt. (wegen Kundenbindung, Infos etc.) Es wird uns nunmehr
Verbot von privaten Elektrogeräten
Hallo zusammen, bei uns in der Firma (115 Mitarbeiter - Forschungsbetrieb) wurde uns mit einer Frist von 2 Wochen Verboten private Elektrogeräte zu betreiben. Diese Arbeitsanweisung wurde an alle Mita
Arbeitsverweigerung BRV am Feiertag Androhung der fristlosen Kündigung
Arbeitsverweigerung BRV Hallo Kollegen Ich bin BRV in einem Linien und Reisebus Unternehmen. am 24.09 wurde der Dienstplan bis zum 3.10 ausgehängt. ( BV). Am 25 habe ich gesehen, das die FL mich