Gesprächsprotokoll
Wenn ein Vorgestzter ein Gespräch mit einem Mitarbeiter führt und darüber ein Protokoll schreibt, darf er es dann bei seinen Unterlagen ablegen oder gehört es in die Personalakte des betreffenden Mitarbeiters.
Community-Antworten (2)
30.01.2014 um 16:37 Uhr
Beides denke ich. Jeder der an einem Gespräch teilnimmt, hat ein Recht auf das Protokoll. Und wenn es für das Arbeitsverhältnis wichtig ist, gehörts in die Personalakte.
30.01.2014 um 16:55 Uhr
wenn es rechtliche relevant sein soll gehört es mm nach nur in die personalakte. sonst ist man ja bei einer doppelten personalaktenführung.
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