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C
cuxicuxhaven
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, wir sind ein Betrieb mit 16 Mitarbeiterinnen. Nun stehen wieder Betriebsratswahlen an. Laut BetrVG gilt hier, dass ein Betriebsratsmitglied zu wählen ist. Wie ist es mit Stellvertretern. Dürfen die überhaupt gewählt werden und wenn ja, wie viele? Danke schon mal.

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Community-Antworten (2)

T
tommyh

30.01.2014 um 10:16 Uhr

Hab mich zwar noch nie mit so kleinen BRs beschäftigt bin aber der Meinung, dass der Arbeitnehmer der die zweit meisten Stimmen bei der Wahl bekommen hat automatisch der Stellvertreter ist.

G
gironimo

30.01.2014 um 10:27 Uhr

Wenn die 16 wahlberechtigte AN sind, die auch das passive Wahlrecht haben, können sich theoretisch alle zur Wahl stellen. Dann ist der mit den meisten Stimmen das gewählte BR-Mitglied; alle übrigen 15 Stellvertreter in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen.

Auf gut deutsch: Es gibt kein Limit. Auf jeden Fall tut Ihr gut daran, auch Stellvertreter zu haben.

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