Listensprung auch nachträglich?
Hallo, ich hätte da mal ne kniffelige Frage. Angenommen in einem Betrieb sind 11 BRe zu wählen, davon nach d'Hondt 2 Frauen. Es wird eine Listenwahl mit folgender Konstellation durchgeführt: Liste 1: Mann, Frau, Mann, Mann, Frau, Mann, Mann, Mann, Mann, Mann, Mann, Mann, Mann Liste 2: Mann, Mann, Mann, Mann, Mann, Mann, .... Liste 3: Frau, Mann, Mann
Die Stimmverteilung ist wie folgt: Liste 1: 310, Liste 2: 65, Liste 3: 26
Dadurch würden auf Liste 1 9 Sitze entfallen und auf Liste 2 2 Sitze. Die Minderheitenquote wäre erfüllt. Angenommen nach 2 Jahren legt eine der beiden Frauen ihr Mandat nieder (oder verlässt den Betrieb, oderoderoder...), kann es auch dann noch zu einem Listensprung kommen obwohl Liste 3 ja ursprünglich gar nicht Berücksichtigung im BR fand????? Das wäre in dieser Konstellation schon daher bitter da die niedrigste Höchstzahl die Liste 2 innehat und somit diese Liste ihr 2tes Mandat verlieren würde bzw. ein BRM nach 2 Jahren ausscheiden müsste.
Gruß der Onkelchen
Community-Antworten (9)
05.05.2010 um 00:46 Uhr
das ist eine spannende frage. http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=11445 damit beschäftigt sich sogar das bundesverfassungsgericht. und wieder einmal ist es kölnern zu verdanken.
05.05.2010 um 00:52 Uhr
Naja, dieses Urteil ist ja schon was älter. M.W. ist der Listensprung derzeit zulässig. Meine Frage ist da schon was komplizierter da ja hier eine Liste die vom Wähler eigentlich unberücksichtigt blieb lange Zeit nach der Wahl plötzlich ein Mandat erhalten würde.
Gruß Onkelchen
05.05.2010 um 00:52 Uhr
Warum tritt die Frage dann erst nach 2 Jahren auf? Waren die beiden Frauen denn bisher nie verhindert?
05.05.2010 um 01:22 Uhr
Nö, diese Frage ist rein theoretischer Natur, könnte uns aber nach der BR-Wahl beschäftigen da eine derartige Konstellation möglich wäre. Ich habe nirgends was darüber lesen können.
Gruß Onkelchen
05.05.2010 um 01:41 Uhr
Beim WV-Seminar hat man es uns so geschildert, dass auch eine Liste, die ursprünglich kein Mandat bekam, durch einen Listensprung (im Vertretungsfall oder dauerhaft) ins Gremium kommen kann. Ich kann dir aber leider keine Rechtsgrundlage nennen.
Eine Liste, die zu wenig Bewerber des Minderheitengeschlechts aufbringt, muss eben damit rechnen, dass dies mal nachteilig sein kann.
05.05.2010 um 11:59 Uhr
Die Frau muss in diesem Fall nachrücken. Das ist eben der Vorteil bei einer Listenwahl und einer entsprechenden Planung mit dem Minderheitengeschlecht. Das wird bei den Wahlvorstandsschulungen auch so erklärt. Die Frau ist übrigends auch als 1. Ersatzmitglied einzuladen, wenn eine der beiden weiblichen BRM bei einer Sitzung verhindert ist.
06.05.2010 um 11:58 Uhr
wir hatten auch eine listenwahl.im wahlausschreiben wurde nicht extra auf das minderheitengeschlecht hingewiesen -männer-.dies ist jetzt ein problem.von den eingereichten listen wurde die hälfte abgelehnt wegen formfehlern , ist ok.nun hatte nur noch eine liste 2 männer .einer ist fest , einer ist ersatz.nun wurde klage eingereicht wg. dieser sache.aber wenn eine frau auf ihr mandat verzichtet , wäre der zweite mann automatisch drin , damit wäre lt. richter das thema vom tisch.stimmt das?was ist wenn aber , der mitarbeiter krank ist oder geht oder...?
21.05.2010 um 14:14 Uhr
Was ist denn, wenn auf Liste 1 ganz hinten noch eine Frau stehen würde? Müsste dann diese Frau nachrücken oder die nächste Frau mit der höchsten Punktzahl, unabhängig von der Listenzugehörigkeit?
22.05.2010 um 01:15 Uhr
@Kimbel Wenn auf der Liste1 noch eine Frau stünde wäre sie immer zuerst zu berücksichtigen, die Paragraphen sind da eindeutig. Zu einem Listensprung kommt es nur wenn eine Liste erschöpft ist. Die Antwort vom Sensenmann ist soweit korrekt dass es keinerlei Rolle spielt wann sich die Verhältnisse ändern, steht keine andere Person aus dem Geschlecht in der Minderheit mehr zur Verfügung kann es dazu kommen dass eine bis dahin unberücksichtigte Liste wieder zum Zuge kommt.
@darkraver Wenn das Geschlecht in der Minderheit, also bei euch die Männer, mit 2 Sitzen vertreten sein müssen dann sind definitiv beide Männer gewählt. Fällt einer der Männer wegen Krankheit etc. aus dann rückt natürlich eine Frau nach. Man kann ja niemanden zur Geschlechtsumwandlung zwingen nur um dem Gesetz genüge zu tun ;-))) Welche Frau ihr Mandat abgeben muss falls keine freiwillig abgibt hängt davon ab welche Liste die letzte Höchstzahl hatte, dieser Sitz wird an den 2ten Mann vergeben.
Gruß Onkelchen
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