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Wählbarkeit der Arbeitnehmer

A
Angeliki
Nov 2016 bearbeitet

Wer darf gewählt werden?

1.10807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

28.01.2014 um 20:54 Uhr

rtjum aus der Buchhaltung. Oblatixx aus dem Sekretariat. Snooker aus dem Fahrdienst. Hoppel nicht, der ist Prokurist. Riedo hat seine Bürgerrechte verloren, der auch nicht. schmitti aus dem Lager obwohl er nur als GfB arbeitet. nubbel aus der Technik, die immer Lautsprecherdurchsagen macht. tommyh aus der im Aufbau befindlichen Qualitätskontrolle. ActionHero darf nicht. Der ist in der passiven Phase der Altersteilzeit wegen seiner schlimmen Erkrankung.

T
tommyh

28.01.2014 um 21:19 Uhr

Oh und darf der Kölner wählen? :-) den hast du vergessen!

Also alle Arbeitnehmer die seit 6 Monaten im Betrieb sind ( Ausnahme neu gegründete Betriebe) und die nicht den leitenden Angestellten zugeordnet sind. Leiharbeitnehmer die nahtlos übernommen worden sind auch wählbar wenn die 6 Monate erreicht sind. Oh hoffentlich sind die Wahlen bald vorbei ;-)

N
nicoline

28.01.2014 um 21:44 Uhr

Oh und darf der Kölner wählen? In der Frage geht es zwar darum, wer gewählt werden kann und nicht wer wählen darf, aber, bei Kölner ist das glaube ich egal, der darf beides nicht, der ist bestimmt "leidender Angestellter"

N
Nubbel

28.01.2014 um 22:35 Uhr

nur weil mann mal ne raumpflegerin hatte, wird mann nicht zum leitenden. und ..... ein kölner darf alles!

F
Farce

28.01.2014 um 22:42 Uhr

Da wäre ich jetzt aber vorsichtig. Wenn ich mich recht erinnere, soll der doch ne verzwickte Krankheit haben, womit er andere ja auch schon angesteckt haben soll.

O
Oblatixx

29.01.2014 um 07:18 Uhr

Ach wäre das schön, wenn alle mit einer verzwickten Krankheit NICHT gewählt werden dürften ...

N
Nubbel

29.01.2014 um 07:24 Uhr

farce: eine Sache, die als wichtig dargestellt wird, im Verhältnis zu diesem Anspruch aber lächerlich wirkt

ist dein name also programm!

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