Wählbarkeit der Arbeitnehmer
Wer darf gewählt werden?
Community-Antworten (7)
28.01.2014 um 20:54 Uhr
rtjum aus der Buchhaltung. Oblatixx aus dem Sekretariat. Snooker aus dem Fahrdienst. Hoppel nicht, der ist Prokurist. Riedo hat seine Bürgerrechte verloren, der auch nicht. schmitti aus dem Lager obwohl er nur als GfB arbeitet. nubbel aus der Technik, die immer Lautsprecherdurchsagen macht. tommyh aus der im Aufbau befindlichen Qualitätskontrolle. ActionHero darf nicht. Der ist in der passiven Phase der Altersteilzeit wegen seiner schlimmen Erkrankung.
28.01.2014 um 21:19 Uhr
Oh und darf der Kölner wählen? :-) den hast du vergessen!
Also alle Arbeitnehmer die seit 6 Monaten im Betrieb sind ( Ausnahme neu gegründete Betriebe) und die nicht den leitenden Angestellten zugeordnet sind. Leiharbeitnehmer die nahtlos übernommen worden sind auch wählbar wenn die 6 Monate erreicht sind. Oh hoffentlich sind die Wahlen bald vorbei ;-)
28.01.2014 um 21:44 Uhr
Oh und darf der Kölner wählen? In der Frage geht es zwar darum, wer gewählt werden kann und nicht wer wählen darf, aber, bei Kölner ist das glaube ich egal, der darf beides nicht, der ist bestimmt "leidender Angestellter"
28.01.2014 um 22:35 Uhr
nur weil mann mal ne raumpflegerin hatte, wird mann nicht zum leitenden. und ..... ein kölner darf alles!
28.01.2014 um 22:42 Uhr
Da wäre ich jetzt aber vorsichtig. Wenn ich mich recht erinnere, soll der doch ne verzwickte Krankheit haben, womit er andere ja auch schon angesteckt haben soll.
29.01.2014 um 07:18 Uhr
Ach wäre das schön, wenn alle mit einer verzwickten Krankheit NICHT gewählt werden dürften ...
29.01.2014 um 07:24 Uhr
farce: eine Sache, die als wichtig dargestellt wird, im Verhältnis zu diesem Anspruch aber lächerlich wirkt
ist dein name also programm!
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