Erstellt am 08.11.2005 um 13:36 Uhr von viktor
die Defintion des leitenden Angestellten steht im § 5 BetrVG
Erstellt am 10.11.2005 um 09:13 Uhr von Andreas
Hallo abby,
ist nicht so einfach festzustellen. viktor hat mit seinem Verweis durchaus recht, wobei Du die Verantwortung des "Mitgliedes der Geschäftsleitung" genau gegen das Gesetz prüfen mußt.
Beim §5 BetrVG sind dabei insbesondere
(2) 1. und 2. zu prüfen (Geschäftsleitung/Geschäftsführung)
Hierunter fallen die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag zur Vertretung berufenen Personen wie z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG
und sicherlich auch die (3) und (4) -Leitende Angestellte-
Leider muß man sich bei allen Aspekten den Einzelfall mit dem Gesetz und den Kommentaren dazu sehr genau ansehen. Es gibt keine klare Definition des LA.
Gruß