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Fragebogen/Belegschaftsbefragung durch BR

M
Megbetriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Ich hätte eine Frage bzgl. Belegschaftsbefragungen durch den Betriebsrat. Gemäß BAG, Beschluss v. 8. Februar 1977, 1 ABR 82/74, BB 1977, 647 darf der Betriebsrat grundsätzlich in allen Belangen des Betriebes und der Gesellschaft Mitarbeiterbefragungen durchführen. Dort steht außerdem "Es ist grundsätzlich Sache des pflichgemäßen Ermessens des Betriebsrats, in welcher Weise er seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen will".

Unser Fragebogen enthält mitunter folgende vllt. strittige Fragen mit Bewertungsskala 1-5:

a) Mit der Vergütung meiner Arbeitsleistung bin ich zufrieden. b) Ich habe genügend Informationen, um meine Arbeit gut zu erledigen c) Die Firma bietet mir genug Möglichkeiten mich weiter zu entwickeln

Gehen solche Fragestellungen über die Aufgaben des Betriebsrats hinaus oder ist es legitim sie zu stellen.

1.176011

Community-Antworten (11)

P
paula

28.01.2014 um 16:06 Uhr

Aus meiner Sicht absolut ok. Ihr fragt ja Themen die durchaus auch mitbestimmungsrelevant sind

a) Mit der Vergütung meiner Arbeitsleistung bin ich zufrieden. Eingruppierung; leistungsorientierte Vergütungssysteme... b) Ich habe genügend Informationen, um meine Arbeit gut zu erledigen Arbeitsabläufe c) Die Firma bietet mir genug Möglichkeiten mich weiter zu entwickeln Berufsbildung

G
gironimo

28.01.2014 um 17:19 Uhr

sehe ich auch so

allerdings - ist das Ergebnis dieser Fragen nicht vorhersehbar?

S
Snooker

28.01.2014 um 17:23 Uhr

In jedem Fall würde ich einen solchen Fragebogen so gestalten das keiner seinen Namen nennen muss.

F
Farce

28.01.2014 um 22:04 Uhr

Das diese Befragung Anonym abläuft, ist ja wohl eine Grundvoraussetzung.

„a) Mit der Vergütung meiner Arbeitsleistung bin ich zufrieden. Eingruppierung; leistungsorientierte Vergütungssysteme...“

Hier Sehe ich aber durchaus auch Konfliktpotenzial.

Einem AG dürfte es bestimmt nicht gefallen. Einmal davon abgesehen, dass man dieses mit ihm abstimmen sollte. Es sei denn es läuft in der Freizeit.

Eigentlich hat es auch mit einer Eingruppierung und eines leistungsorientierten Vergütungssystems nicht viel zu tun.

Wie wollte ein BR hier auch etwas ändern? Das fällt dann doch eher in die Domäne einer GW. Eine Frage über die Bewertung Leistung und Lohn, sollte man besser vermeiden. Schafft nur Böses Blut.

P
paula

29.01.2014 um 12:08 Uhr

@Farce

Quatsch!

F
Farce

02.02.2014 um 01:43 Uhr

Neee, das ist leider kein Quatsch.

Du mischst hier leider einen Eintopf zusammen, der durch den gleichzeitigen gebrauch von Salz und Zucker, nicht so recht schmecken will.

Ein BR kann natürlich viel Fragen. Nur sollte er aufpassen, was er fragt und wo dieses geschieht. Wenn dieses auf dem Betriebsgelände passiert, ist es auch nicht privat und unterliegt durchaus einer Beurteilung durch einen AG mit dann ev. entsprechenden Folgen.

So hat z. B. die Frage nach einer korrekten Eingruppierung, nichts auf einem Fragebogen zu suchen. Dies ist eine Frage des 99er und kann im Rahmen des 80er durch eine entsprechende Einsicht festgestellt werden.

Da sie hier anonym beantwortet wird, könnte sie lediglich dazu führen, hier ein nicht korrektes Verhalten eines AG aufzuzeigen. Was diesem ev. zur Aufführung von Freudentänzen veranlassen könnte.

Auch bei den meisten anderen Punkten hätte ich so div. Einwendungen. Hierauf jetzt aber im Einzelnen einzugehen, würde aber den Rahmen hier sprengen.

Nur soviel. Man sollte Fragen möglichst so wählen, dass hierdurch kein negatives Abbild einer Betriebsführung entsteht. Auch sollten hier keine Stellenbezogenen, sondern nur personenbezogene Beurteilungen erfragt werden. Hierunter fällt auch eine Stellenbewertung, da diese für eine BR Tabu ist und ausschließlich zum Machtbereich eines AG gehört.

T
Torero

02.02.2014 um 01:58 Uhr

Die Farce als Riedo. Man wie übel

F
Farce

02.02.2014 um 17:33 Uhr

Neee, eben nicht.

Aber wenn jemand hier viel Zeit und Aufwand investiert, um sich mit Fragen Ausführlicher, als es hier gewöhnlich geschieht zu befassen, ist dass sein Ding und berechtigt mich noch lange nicht, dieses zu verurteilen. Wenn mir ein Text zu lang erscheint, muss ich mir das Lesen ja auch nicht antun und kann meiner Wege gehen.

Diese Möglichkeit habe ich leider nicht, da auch jetzt schon wieder meine bessere hälfte mit der Fernbedienung zu werfen droht.

Auf alle Fälle ist mir so einer aber zehnmal lieber, als einer, dem beim Lesen von mehr als einem Absatz aufgrund nicht ausreichend gefestigtem Gehirnschmalzes, bereits übel wird und aufgrund dessen auch nur noch dummes Zeugs rüberkommt.

N
Nubbel

02.02.2014 um 18:10 Uhr

mann, da hast du ein ähnliches schicksal wie snooker.

F
Farce

02.02.2014 um 18:56 Uhr

Kennst du den Spruch: „Wem das Kleid passt…………“?

N
Nubbel

02.02.2014 um 20:19 Uhr

nö, geh du mal erst inne sauna

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