Ich hätte eine Frage bzgl. Belegschaftsbefragungen durch den Betriebsrat.
Gemäß BAG, Beschluss v. 8. Februar 1977, 1 ABR 82/74, BB 1977, 647 darf der Betriebsrat grundsätzlich in allen Belangen des Betriebes und der Gesellschaft Mitarbeiterbefragungen durchführen. Dort steht außerdem "Es ist grundsätzlich Sache des pflichgemäßen Ermessens des Betriebsrats, in welcher Weise er seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen will".

Unser Fragebogen enthält mitunter folgende vllt. strittige Fragen mit Bewertungsskala 1-5:

a) Mit der Vergütung meiner Arbeitsleistung bin ich zufrieden.
b) Ich habe genügend Informationen, um meine Arbeit gut zu erledigen
c) Die Firma bietet mir genug Möglichkeiten mich weiter zu entwickeln

Gehen solche Fragestellungen über die Aufgaben des Betriebsrats hinaus oder ist es legitim sie zu stellen.