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Wann muß Meldung wegen Kündigung durch AN beim Amt erfolgen? AG hat AN Deal vorgeschlagen

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Kollege hat uns folgende Frage gestellt. Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen!

Kollege wollte eigentlich fristgerecht während der Probezeit zum 31.3.08 kündigen! Warum: Weil er während der Probezeit schon sehr oft krank war, und Angst vor der Kündigung vom Chef hatte! Deshalb wollte er selbst mit Attest vom Arzt wg. gesundheitsprobleme kündigen!

Kollege hat mit Chef über seine Probleme gesprochen! Er würde Ihm wie folgt entgegenkommen! AN kündigt nicht zum 31.3., sondern zum 30.06! Somit hätte er keine Lücke im Lebenslauf! Sieht auch besser aus wenn er statt knapp 6 Monate nun 9 Monate (außerhalb der Probezeit!) beschäftigt war! Die firma würde 6 Wochen Lohnfortzahlung (Kollege ist ab sofort krankgeschrieben) zahlen, aber nicht länger! AN sollte sich dann weiterhin bis 30.06. krankschreiben lassen und Krankengeld beziehen! Sollte unser Kollege bis zum 30.06. keinen neuen Job gefunden haben, würde der Chef nochmals eine neue KÜndigung (krankheitsbedingt) vom Kollegen zum 31.8.08 annehmen! Da unser Kollegen länger krank sein wird, wird das auch klappen. Er hat also letzte Woche zum 30.06. gekündigt!

Kollege möchte nun wissen, ob er das dem Amt melden muß! Er möchte es noch nicht, da er ja noch nicht genau weiß, zu welchem Zeitpunkt er kündigt! Endweder zum 30.06 (diese Kündigung), oder 31.08. (neue Kündigung)!

Wir (BR) wissen auch nicht, wann er sich beim Amt melden muß. Sehr komplizierte Angelgenheit...

Was meint Ihr???

Danke anja mit Team

4.23102

Community-Antworten (2)

D
didius

12.03.2008 um 19:57 Uhr

Was für ein Durcheinander. Warum kündigt der AN überhaupt? Das gibt nur Verwicklungen beim Arbeitsamt. Und was sind das für komische Agreements bei euch? Entweder will der AG den AN los werden oder nicht. Wenn der AN zum 30.06. gekündigt hat, hat er gekündigt. Also muss er sich beim Amt melden. Wird er trotz allem bis zum 31.08. weiterbeschäftigt, ist das doch kein Problem. Dann muss er sich halt erneut melden. Aber: Eine vernünftige und saubere Lösung scheint mir das ganze nicht zu sein. Vernünftiger ist es, wenn der AG kündigt. Wenn ihr euch schon auf so komische Abmachungen einlasst, dann kann man mit dem AG doch darüber reden, oder? Ich würde einem AN jedenfalls niemals raten, selber zu kündigen. Es sei denn, er hat einen neuen und evtl. besseren Job in Aussicht.

L
Lotte

12.03.2008 um 20:45 Uhr

anjab, er muss sich innerhalb von 3 Tagen, nachdem er seine Kündigung ausgesprochen hat, beim Amt melden. Siehe dazu § 37b SGB III, gemeinsam mit SGB III § 144 (1) Punkt 7. Unschädlich ist, wenn er dann doch noch weiterbeschäftigt wird.

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