Erstellt am 27.01.2014 um 21:06 Uhr von Kölner
Erstellt am 27.01.2014 um 21:25 Uhr von skargen
hm, auf Seminaren haben wir stets gelernt: Ersatzmitglied bestellen wenn das BR-Mitglied im Urlaub, krank oder tot ist. Kölner, bin da skeptisch...
Erstellt am 27.01.2014 um 21:27 Uhr von rtjum
so lange die Heilung nicht gefährdet ist...
Erstellt am 27.01.2014 um 21:32 Uhr von Kölner
Das kann niemand auf einem Seminar so gesagt haben. Selbst der verzweifeltste Seminarleiter oder der pseudointellektuellste Antwortgeber hier könnte (so es denn will) wissen, dass Arbeitsunfähigkeit und Amtsunfähigkeit auseinander fallen können.
Es kommt halt drauf an, was das ordentliche BRM macht, machen will und wie es sich fühlt um teilzunehmen an der BR Sitzung.
Die Frage war: ...ob das BRM teilnehmen DARF... Und da kann man einfach sagen, dass das geht.
Erstellt am 27.01.2014 um 21:33 Uhr von brisannt
Ja, b ei Krankheit, Urlaub usw geht man idR von der Verhinderung aus, also EBRM laden. Doch dieses BRM kann sich gegenüber dem BRV ausdrücklich als Nichtverhindert erklären. ..so lange die Heilung nicht gefährdet ist...
Erstellt am 28.01.2014 um 09:49 Uhr von gironimo
sehe ich im Grunde auch so.