Hallo zusammen,

ich habe als Wahlvorstand zur BR-Wahl eine konkrete Frage:

Wir sind derzeit 98 Mitarbeiter in unserem Unternehmen, zusätzlich beschäftigen wir vorübergehend zwei studentische Hilfskräfte und ein Mitarbeiter scheidet zum 01.02. aus.

Meine Frage wäre nun, ob ich diese 3 Personen bei der Mitarbeiteranzahl berücksichtigen darf (und somit auf 101 Personen komme, dann wären 7 Mitglieder zu wählen).

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.