Erstellt am 16.03.2010 um 12:37 Uhr von kepdbr
eine Aufstockung erfolgt nicht automatisch. da müsste der BR dann geschlossen zurück treten und Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 16.03.2010 um 12:37 Uhr von knorr
@claudius
Leider nein, es bleibt bei 1. Nur wenn sich die M-Zahl gravierend um 50 % verändert, wären Neuwahlen der richtige Weg.
Erstellt am 16.03.2010 um 12:59 Uhr von peters
*wenn sich die M-Zahl gravierend um 50 % verändert, wären Neuwahlen der richtige Weg.*
Etwas genauer:
"wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der
regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um
fünfzig, gestiegen oder gesunken ist"
§13 BetrVG
Erstellt am 16.03.2010 um 13:25 Uhr von rolfo
wie kepdbr schreibt ist es zu machen . BR tritt zurück, Ersatzmitglieder falls vorhanden auch, Neuwahlen
Erstellt am 16.03.2010 um 13:26 Uhr von Angie
Hallo Claudius,
"die zum Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens bestehende Anzahl der Arbeitnehmer ist für die Ermittlung der Betriebsratsgröße nicht unbedingt ausschlaggebend. Der Begriff "in der Regel" bedeutet auch nicht die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer. Es ist vielmehr auf die Arbeitnehmerzahl abzustellen, die "normalerweise", also unter den normalen betrieblichen Verhältnissen, üblicherweise beschäftigt wird. Zur Feststellung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten bedarf es daher eines Rückblicks und der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG v. 19.7.83; R 112).
Auszug aus Praxisorientierte Arbeitshilfe für Wahlvorstände und Betriebsräte
MfG
Angie