Erstellt am 26.01.2014 um 10:11 Uhr von wischwasch
was hängt hängt . Das Wahlausschreiben gilt.
Erstellt am 26.01.2014 um 15:20 Uhr von Hoppel
@ kommer
Ausschlaggebend ist der Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt wird.
Aber sollte man nicht vergessen, dass ein WV verpflichtet ist, auch künftige Entwicklungen in seine Entscheidung bzgl. der zu wählenden BR-Größe einbeziehen zu müssen. Natürlich nur, wenn z.B. ein dauerhafter Personalabbau bekannt ist.
>> http://www.betriebsrat.com/br-wahlverfahren-urteil_br-wahl_beschaeftigtenzahl_beruecks_gekuendigter_an
Wenn dem WV also bei Erlass des Wahlausschreibens bereits bekannt war, dass X Stellen abgebaut werden und der WV trotzdem einen größeren BR wählen lässt, könnte/wird eine Wahlanfechtung erfolgreich sein!