Erstellt am 25.01.2014 um 23:29 Uhr von Kölner
Es kommt auf den d'Hondt an. Und der kann tückisch zuschlagen.
Andersrum: bei nem 15er Gremium und einer liste mit 33 Kandidaten mit 150 stimmen und einer mit 2 Kandidaten und 15 stimmen wäre halt ein Kandidat drin...
Erstellt am 25.01.2014 um 23:57 Uhr von donkilo
Danke für die Auskunft,das ist doch schonmal eine Aussage,ich gehe mal davon aus daß meine erste Frage nach der Gültigkeit des Wahlvorschlags mit ja zu beantworten ist.
Wie müßte die Stimmenverteilung sein damit beide Kandidaten als gewählt betrachtet werden können?
Erstellt am 26.01.2014 um 00:09 Uhr von ActionHero
Schau hier einmal nach. Ist relativ gut erklärt.
http://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren
Nachtrag:
Die Liste ist dann gültig, wenn hier mindestens 50 Stützunterschriften vorliegen.
Erstellt am 26.01.2014 um 18:29 Uhr von donkilo
Der Hinweis aufs Hondt-Verfahren ist schon sehr hilfreich und Dank auch nochmal an den Hinweis mit den 50 Stützunterschriften.
Erstellt am 26.01.2014 um 20:48 Uhr von Hartmut
Hallo donkilo, warum willst du dich denn damit zufriedengeben, dass ihr die wenigsten Stimmen erhalten werdet?
Macht Wahlwerbung! Sprecht Dinge an, die andere sich nicht trauen! Zeigt Entschlossenheit! Verteilt Flyer oder Flugblätter, schickt E-Mails herum (nicht übertreiben, klar). Sammelt Punkte bei den Leuten! Du wirst sehen, ihr werdet noch Überflieger! Viel Erfolg!! :)
Erstellt am 27.01.2014 um 18:20 Uhr von donkilo
Hallo Hartmut,
vielen Dank für die motivierenden Aussagen,aber ich bin doch realistisch genug nur eine minimale Chance zu sehen.
Wir wählen mit einem Nachbarstandort einen gemeinsamen BR von 15 Mitgliedern,wobei wir etwa 220 Beschäftigte sind und der andere Standort etwa 900 Beschäftigte,dort sind wir völlig unbekannt und mit Flyern oder Flugblättern keinerlei Erfahrung.
Die einzige Vorstellungsmöglichkeit besteht nur während einer gemeinsamen Betriebsversammlung kurz vor der Wahl,die möchte ich wahrnehmen.
Ich hätte da noch zwei Fragen,darf man bei eigenem Wahlvorschlag auf der Stützungsliste für sich selber unterschreiben,und darf man den Wahlvorschlag mit dem PC erstellen und die Namen eintragen,oder muß alles handschriftlich sein?