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Betriebsratswahl und Betriebspaltung

P
Preussenteufel
Nov 2016 bearbeitet

Das Wahlausschreiben wurde ordnungsgemäß ausgehängt und auch unsere Geschäftsführung informiert wann die Wahl stattfindet.

Nun kam unsere GF und teilte uns mit, dass sie eine Betriebsspaltung noch kurz vor der BR-Wahl durch führen will. Was bedeutet dies jetzt für die BR-Wahl 2014?

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Community-Antworten (4)

M
mcedeka

25.01.2014 um 19:46 Uhr

Hallo, soweit ich weis ist die Wählerliste bindend ab dem Aushang des Wahlausschreiben. Worauf ja auch die Sitze im Betriebsrat festgelegt werden.

K
Kölner

25.01.2014 um 19:49 Uhr

Mal eben eine betriebsspaltung? Gibt es bereits einen BR?

P
Preussenteufel

25.01.2014 um 19:54 Uhr

ja es gibt bereits einen BR.

A
AlterMann

25.01.2014 um 22:22 Uhr

Ersteinmal bekundet der AG ja nur eine Absicht. Ich würde mich da nicht ins Bockshorn jagen lassen. Also läuft alles weiter wie geplant, bis eine Spaltung auch tatsächlich rechtskräftig ist. Und über den bestehenden BR habt Ihr ja die Möglichkeit, die anstehende oder wenigstens behauptete zukünftige Spaltung zu begleiten. Da werdet Ihr wohl Sachverständigenrat beschließen müssen. Schließlich geht es dann um weit mehr als "nur" um die Frage, wie das jetzt mit der Wahl aussieht.

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